Umgang mit der AfD nach deren Einstufung als „gesichert rechtsextremistisch“

Der Gemeinderat möge beschließen:

Angesichts der Einstufung der AfD als Partei mit gesichert rechtsextremistischen Bestrebungen durch das Bundesamt für Verfassungsschutz prüft die Verwaltung folgende Maßnahmen im Umgang mit der Fraktion der Alternative für Deutschland (AfD) im Gemeinderat der Stadt Mannheim, ohne gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz oder die Rechte gewählter Fraktionen im Sinne von § 32a Abs. 3 GemO zu verstoßen:

  1. Die Vereinbarkeit der finanziellen Ausstattung und Förderung der AfD-Gemeinderatsfraktion mit den Grundsätzen der freiheitlich-demokratischen Grundordnung, dem Grundgesetz Artikel 21 (3) und den Regelungen der Gemeindeordnung Baden-Württemberg (GemO).
  2. Ein Haus-/Nutzungsverbot städtischer Räume und Gebäude für die AfD-Gemeinderatsfraktion außerhalb ihrer unmittelbaren Gemeinderatsarbeit sowie für die Partei AfD und ihre Gliederungen.
  3. Der Ausschluss der AfD-Gemeinderatsfraktion von Stadtvertretungen.
  4. Der Ausschluss der AfD-Gemeinderatsfraktion von offiziellen Empfängen und Delegationsreisen der Stadt Mannheim.

Das Ergebnis dieser Prüfung ist dem Gemeinderat in einem schriftlichen Bericht zur weiteren Beratung vorzulegen.

 

Begründung:

Die Stadt Mannheim steht für eine offene, demokratische und vielfältige Gesellschaft, wie sie unter anderem in der Mannheimer Erklärung für ein Zusammenleben in Vielfalt festschreibt. Mit der offiziellen Einstufung der AfD als gesichert rechtsextremistisch durch das Bundesamt für Verfassungsschutz stellt sich die Frage, ob die kommunale Finanzierung, Bereitstellung öffentlicher Räume und Einbindung in offizielle Anlässe demokratischer Repräsentation einer solchen Partei und ihrer Fraktion mit den Grundwerten der Stadtgesellschaft sowie der freiheitlich-demokratischen Grundordnung und dem Grundgesetz vereinbar ist.

Die zur Verfügung gestellten Fraktionsmittel dienen dazu, die politische Arbeit im Sinne einer demokratischen Willensbildung im Gemeinderat zu fördern. Sollte diese Tätigkeit jedoch genutzt werden, um antidemokratische oder menschenfeindliche Inhalte zu verbreiten oder demokratische Institutionen zu untergraben, muss eine rechtliche Neubewertung dieser Ausstattung und ggf. weiterer Leistungen und Fördermittel erfolgen.

Die Bereitstellung öffentlicher Räume und Gebäude an die AfD muss ebenfalls hinterfragt werden, da die Stadt Mannheim dieser Partei dort Raum für rechtsextremistische und menschenverachtende Verlautbarungen gibt.

Eine rechtsextremistische Partei, die Menschenwürde, Demokratie und Rechtsstaat missachtet und bekämpft, kann keine Stadtvertretungen im Namen des Oberbürgermeisters und des Gemeinderats übernehmen oder an offiziellen Empfängen und bei Delegationsreisen die Stadt Mannheim vertreten.

Es geht dabei nicht um eine willkürliche Benachteiligung einzelner Fraktionen, sondern um die Wahrung der demokratischen Grundordnung in unserer Stadt im Sinne der wehrhaften Demokratie. Der Gemeinderat ist verpflichtet, sorgfältig zu prüfen, ob die Verwendung öffentlicher Mittel für solche Zwecke mit dem öffentlichen Interesse und geltendem Recht vereinbar ist.