Ein Quartiersparkhaus am Kompaktbahnhof Neckarau

Der Gemeinderat möge beschließen:

  1. Die Stadt Mannheim oder eine Tochtergesellschaft erwirbt die Flächen des ehemaligen Empfangsgebäudes und der ehemaligen Güterhalle des derzeitigen Bahnhofs Neckarau, die 2028 abgerissen werden sollen, sowie optional weitere angrenzende Flächen, um an dieser Stelle eine öffentliche Quartiersgarage zu errichten.
  2. Die Stadt Mannheim oder die MPB errichtet auf der Fläche eine öffentliche Quartiersgarage, um den Parkdruck, der sich in Neckarau durch die Neuordnung des Gehwegparkens mittelfristig ergeben dürfte, abzufedern. Die Parkplätze in diesem Parkhaus werden ausschließlich oder bevorzugt an Anwohner:innen aus Neckarau zu sozialverträglichen Gebühren vermietet.
  3. Bei der Planung des Parkhauses wird die Infrastruktur für nachhaltige Mobilität (Schnelladesäulen für E-Autos, Carsharing-Stellplätze mit Ladeinfrastruktur, Lastenradstellplätze und Fahrradboxen) berücksichtigt.

 

Begründung:

Die Neuordnung des Gehwegparkens in allen Mannheimer Stadtteilen führt zu einer Verringerung von dann legal bereitgestellten Stellplätzen im öffentlichen Raum. Dadurch wird sich, bis die Anzahl der Autos – einem belegbaren allgemeinen Trend entsprechend – spürbar zurückgegangen sein wird, in Neckarau der ohnehin hohe Parkdruck verstärken. Um diesen Druck abzumildern, soll die Stadt eine öffentliche Quartiersgarage errichten und betreiben, die ausschließlich oder überwiegend durch Dauerparkplätze für Anwohner:innen belegt werden soll. Die Preise dafür sollen sozialverträglich gestaltet werden, um möglichst allen Anwohner:innen mit eigenem PKW eine Option zu bieten.

Durch die Ankündigung der Deutschen Bahn, den Kompaktbahnhof Neckarau näher an die Unterführung Morchfeldstraße zu verlegen und dafür ab 2028 Flächen am jetzigen Standort freizuräumen, würden Flächen für die Quartiersgarage zur Verfügung stehen. Alternativen in fußläufiger Umgebung des dicht bebauten Quartiers sehen wir nicht. Deshalb schlagen wir vor, mit der DB über den Flächenerwerb in Verhandlung zu treten mit dem Ziel, an dieser Stelle eine Quartiersgarage zu errichten.