Der Gemeinderat möge beschließen: Die Verwaltung legt dem Gemeinderat ein Konzept zur Umsetzung der Möglichkeiten für Kommunen im Rahmen des neuen Mobilitätsgesetzes des Landes Baden-Württemberg (Landesmobilitätsgesetz – LMG) vor.
Dies betrifft insbesondere:
- Einführung eines Mobilitätspasses unter Berücksichtigung sozialer Aspekte zur Finanzierung des ÖPNVs und dessen beschleunigten Ausbau. Dabei soll auch geprüft werden, inwieweit ein Mobilitätspass auf regionaler Ebene im Bereich des (baden-württembergischen Teils des) VRN-Verbundgebiets eingeführt werden kann.
- Digitale Parkraumkontrolle im öffentlichen Raum
- Systematische Bereitstellung von Mobilitätsdaten für vielfältige Nutzungen
- Landesfinanzierte Koordinatorinnen und Koordinatoren der Radverkehrsnetze
Begründung:
Nach langer Behandlung und Erprobung in Musterkommunen wurde das Landesmobilitätsgesetz am 12. März 2025 vom Landtag Baden-Württemberg verabschiedet.
Es bietet den Kommunen eine ganze Reihe neuer und wertvoller Instrumente zur Finanzierung, Steuerung und Kontrolle der Mobilität. Es gilt nun, diese Möglichkeiten zeitnah auch für Mannheim zu konzipieren und zu nutzen.
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