Prüfung einer Enteignung des Relaishauses
Der Gemeinderat möge beschließen: Die Verwaltung prüft die rechtlichen Möglichkeiten und Risiken einer Enteignung nach Art. 14 Abs. 3 GG[…]
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Der Gemeinderat möge beschließen: Die Verwaltung prüft die rechtlichen Möglichkeiten und Risiken einer Enteignung nach Art. 14 Abs. 3 GG[…]
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Der Gemeinderat möge beschließen: Für das Kirchenaustrittsverfahren werden von der Stadt Mannheim keine Gebühren mehr erhoben. Begründung: Der Beitritt[…]
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Der Gemeinderat möge beschließen: Für den Eintrag einer Namens- und Personenstandsänderung der geschlechtlichen Identität „divers“ wird auf dem Standesamt der[…]
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Die Verwaltung möge berichten: 1. Welche klar definierten Kriterien und Regeln gibt es für das Neutralitätsgebot vor Wahlen? Bitte aufgeschlüsselt:[…]
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Die Verwaltung möge berichten: Beteiligen sich die Reiss-Engelhorn-Museen am Prozess der „Benin Dialogue Group“, in der europäische Museen und Nigeria[…]
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