Verkehrswende: Auf sicheren Fahrradstraßen durch die Schwetzingerstadt

Der Gemeinderat möge beschließen:

1. Die Rheinhäuser Straße wird zur Fahrradstraße im Zweirichtungsverkehr für Fahrräder umgewandelt. Der KFZ-Durchgangsverkehr wird durch Modalfilter, z.B. Poller, an mehreren Kreuzungen unterbunden. Die Erreichbarkeit der Straßenabschnitte zwischen den Modalfiltern bleibt für Anwohnerparken, Rettungswege, Lieferverkehr etc. erhalten.
2. Die Kleinfeldstraße wird zwischen Rheinhäuser Straße und Gaußstraße zur Fahrradstraße im Zweirichtungsverkehr umgewandelt. Sie erhält Modalfilter an der Kreuzung Rheinhäuser Straße und im weiteren Verlauf.
3. Für beide Straßen wird Tempo 20 eingeführt.
4. Für beide Straßen wird mit Ausnahme Querung der Schwetzinger Straße Vorfahrt für den Radverkehr eingeführt.
5. Die Verkehrsplanung erfolgt in Absprache mit den Interessenvertretungen für den Rad- und Fußverkehr, u.a. ADFC, VCD und fuss e.V., sowie mit dem Bezirksbeirat Schwetzingerstadt/Oststadt

 

Begründung:

Durch die eingeschränkte Querung der Bahngleise rund um den Hauptbahnhof hat die Bedeutung des Kleinfeldstegs als Verbindung für den Fuß- und Radverkehr zwischen Innenstadt, Uni und Schwetzingerstadt auf der einen Seite und Lindenhof sowie den südlichen Stadtteilen auf der anderen Seite zugenommen. Die direkte Verbindung zwischen der Innenstadt und dem Steg über die Schwetzinger Straße ist vor allem wegen der Straßenbahngleise auf einer relativ schmalen Fahrbahn für Radfahrende sehr gefährlich und unfallträchtig. Daher fordert der ADFC berechtigterweise eine sichere Streckenführung auf der parallel verlaufenden Rheinhäuser Straße und weiter über die Kleinfeldstraße bis zum Kleinfeldsteg.

Die Rheinhäuser Straße ist jedoch als Einbahnstraße ohne Vorfahrt-Regelung aktuell nur bedingt dafür geeignet. Eine flüssige Befahrbarkeit für Radfahrende wäre durch eine Vorfahrtregelung im Zweirichtungsverkehr zu erreichen. Um zu verhindern, dass die Straße dadurch zur „Raserstrecke“ für Autos wird, muss sie für den KFZ-Verkehr durch Modalfilter unterbrochen werden. Außerdem wird die Gefährdung für Radfahrende und andere nichtmotorisierte Verkehrsteilnehmer:innen durch die Reduzierung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit auf 20 km/h verringert.

Das Gleiche gilt für die Kleinfeldstraße: Modalfilter, Zweirichtungsverkehr mit Vorfahrt (außer an der Schwetzinger Straße) nur für Radfahrende und Geschwindigkeitsbeschränkung auf 20 km/h. Ob die vom ADFC vorgeschlagene Regelung als Einbahnstraße für KFZ von der Ausfahrt des Lidl-Parkplatzes schräg gegenüber der Einmündung Gaußstraße in Richtung Schwetzinger Straße die sicherste Lösung für den Radverkehr darstellt, müsste überprüft werden. Zur verbesserten, sichereren Auf- und Abfahrt Kleinfeldsteg am Übergang zur Gaußstraße hat die Verwaltung bereits ihre Planung vorgelegt, die hoffentlich zeitnah umgesetzt wird.

Die bisherige Gestaltung von Fahrradstraßen in Mannheim fast ausschließlich mit Hinweisschildern und farblichen Flächenmarkierungen hat aus Erfahrungen der Radfahrenden keine ausreichende Sicherheit und nur geringe verkehrliche Vorteile gegenüber dem motorisierten Verkehr gebracht. Deshalb sind Ergänzungen wie Modalfilter, Tempo 20 und eine attraktive Vorfahrtsregelung unerlässlich. Diese Maßnahmen verursachen nur geringe Kosten und sind schnell umsetzbar.