Bewertung der Fahrradschutzstreifen

Die Verwaltung möge berichten:

1. Welche Erfahrungen machen Verwaltung und Polizei mit sogenannten Schutzstreifen für den Radverkehr auf Mannheims Straßen?

Bitte detailliert darstellen:

1.1. Welche Straßen verfügen über Schutzstreifen auf welcher Länge? Wie breit sind diese Straßen und ist dort ein Überholen von Radfahrenden durch Kraftfahrzeuge unter Einhaltung des Mindestabstands von 1,5 m möglich?

1.2. Wie viele Unfälle ereignen sich in Straßenabschnitten mit Schutzstreifen und wie sieht der Vergleich zu Straßen ohne Schutzstreifen aus?

1.3. Gibt es Erhebungen über das Sicherheitsgefühl von Radfahrer:innen auf Schutzstreifen im Vergleich zu Straßen ohne Schutzstreifen, mit Radfahrstreifen bzw. Radwegen, mit Protected Bike Lanes und auf Fahrradstraßen in Mannheim und evtl. in anderen Kommunen?

1.4. Wenn ja, welche Konflikte mit anderen Verkehrsteilnehmer:innen werden als besonders problematisch bzw. gefährlich wahrgenommen (z.B. PKW, LKW, Straßenbahnen, Fußgänger:innen etc.)?

2. Plant die Verwaltung die Erfahrungen aus der Rheingoldstraße in Neckarau vor/nach Entfernen des Schutzstreifens auf andere Straßen in Mannheim zu übertragen? Wenn ja, auf welche und in welchem Zeitraum?

 

Begründung:

In der Rheingoldstraße in Neckarau wurde unter Beteiligung der Fahrrad-Community im Abschnitt zwischen Steubenstraße und Kreisverkehr an der Rheingoldhalle der Schutzstreifen auf der Fahrbahn entfernt. Dafür wurden Warnschilder mit Hinweis auf das Überholverbot von Radfahrenden errichtet, nachdem Forderungen zur Umwandlung in eine Fahrradstraße oder zur Beschilderung mit dem Zweirad-Überholverbot (Zeichen 277.1) an der Ablehnung der Stadtverwaltung gescheitert waren.

Nach Einführung dieser Lösung berichten Fahrradfahrer:innen von positiven Erfahrungen mit deutlich weniger gefährlichen Überholvorgängen durch Kraftfahrzeuge und dem dadurch gewachsenen Sicherheitsgefühl. Dies ist jedoch nur eine Momentaufnahme, die auch offenlässt, welche Maßnahme sich dabei positiver auswirkt: Die Entfernung der Schutzstreifen oder das Aufstellen der Warnschilder.