Vergabepraxis für öffentliche Planungsleistungen in Mannheim

Entwicklung der Verfahrensarten und Auswirkungen auf Mittelstand und Baukultur

Die Verwaltung möge berichten:
1. Vergabestatistik 2021–2025: Wie viele Vergaben von Planungsleistungen erfolgten jeweils als RPW-Planungswettbewerb und als VgV-Verfahren ohne Lösungswettbewerb? Wie viele Aufträge wurden über Rahmenverträge und wie viele an Generalunternehmer vergeben?
Bitte aufgeschlüsselt nach Jahr und Auftragsvolumen, einschließlich der Gesellschaften GBG, MWSP und BBS.
Falls zutreffend: Warum ist die Zahl der Planungswettbewerbe nach RPW rückläufig?

2. Kriterien für die Verfahrenswahl: Die Verwaltung hat angekündigt, das geeignete Verfahren künftig „jeweils im Einzelfall“ zu bestimmen. Nach welchen konkreten Kriterien geschieht das? Gibt es eine schriftlich fixierte interne Leitlinie und ist diese öffentlich zugänglich?

3. Modulares und serielles Bauen: Die Verwaltung verweist auf serielle Bauweisen als Möglichkeit günstigeren Bauens. In welchen konkreten Projekten wurden diese Ansätze angewendet und wie wurde dabei sichergestellt, dass die nach § 97 Abs. 4 GWB vorgeschriebene Fachlosvergabe eingehalten wird?
War dieses Thema bereits Bestandteil von Planungswettbewerben nach RPW?

4. Regionale Wertschöpfung: Welcher Anteil der Planungsleistungen entfällt auf Büros mit Sitz in Mannheim oder der Metropolregion Rhein-Neckar?
Hat sich dieser Anteil in den letzten fünf Jahren verändert?

5. Nach § 75 Abs. 4 VgV müssen Eignungskriterien bei Vergabe von Planungsaufträgen bei geeigneten Aufgabenstellungen so gewählt sein, dass kleinere Büroorganisationen und Berufsanfänger sich beteiligen können. Wie wird gewährleistet, dass diese auch tatsächlich eine Chance auf einen Auftrag haben?
Wie werden die Eignungskriterien für VgV-Verfahren festgelegt?
Werden abweichend Kriterien über das rechtlich nötige hinaus angesetzt?
Wenn ja, welche und zu welchem Zweck?

6. Gab es bei VgV-Verfahren im Zeitraum 2021-2025 Rügen durch Teilnehmende der Verfahren?
Wenn ja, wieviele, bei welchen Verfahren, welche Gründe wurden angeführt und welche Schlüsse wurden daraus für die Vergabe gezogen?

7. Ist eine Konzentration von Planungsaufträgen bei einzelnen Planungsbüros (zwei oder mehr Aufträge von 2021-2025) zu beobachten? Welche Kriterien haben hier zu einer Beauftragung geführt?

Begründung:

Die Architektenkammer Baden-Württemberg, Kammergruppe Mannheim, hat in einem offenen Brief vom 10. April 2026 eine zunehmende Verlagerung von qualitätsorientierten Planungswettbewerben nach RPW hin zu VgV-Verfahren ohne Lösungswettbewerb beklagt. Die Verwaltung hat öffentlich geantwortet, man habe hohe städtebauliche und architektonische Qualitäten realisiert, und kündigt an, auch künftig „jeweils im Einzelfall das geeignete Planungsverfahren zu bestimmen“. Diese Antwort bleibt jedoch vage: Weder werden konkrete Zahlen zum Verhältnis der Verfahrensarten genannt, noch wird dargelegt, nach welchen nachvollziehbaren Kriterien im Einzelfall entschieden wird. Der Gemeinderat benötigt eine belastbare Datenlage, um zu prüfen, ob die Vergabepraxis den rechtlichen Anforderungen, den Empfehlungen der Gemeindeprüfanstalt sowie dem politischen Ziel regionaler Wertschöpfung entspricht.