Engmaschige Vorstellung Umsetzungsstand Klimaschutz-Aktionsplan 2030

Der Gemeinderat möge beschließen:  Die Verwaltung stellt den aktuellen Umsetzungsstand des Klimaschutz-Aktionsplans 2030 dreimal jährlich im zuständigen Ausschuss vor.

 

Begründung:

Eine transparente Darstellung und Kommunikation des Fortschritts bei Klimaschutzmaßnahmen ist für eine zielgerichtete Klimaschutzpolitik unerlässlich.

Der Klimaschutz-Aktionsplan 2030 wurde im November 2022 verabschiedet. Für dessen Monitoring wurde die interaktive Informationsplattform „ClimateView“ aufgebaut. Sie bietet eine strukturierte und visualisierte Analyse der im Klimaschutzaktionsplan festgelegten Maßnahmen.

Das Monitoring basiert auf der Verknüpfung von klimarelevanten Basisdaten (z.B. kommunale Treibhausgasbilanz und Potentialanalysen), sodass Wechselwirkungen zwischen den verschiedenen Einsparpotenzialen dargestellt werden können. In der Beschlussvorlage V535/2022 bezüglich des Klimaschutz-Aktionsplans 2030 heißt es: „Das Dashboard soll laufend auf dem aktuellen Stand gehalten werden. Hierzu zählt z. B. die fortlaufende Kontrolle einzelner Maßnahmen, um den jeweiligen Umsetzungsstand zu kennen.“ Aufgrund der Komplexität des Sachverhaltes sind die erzielten Fortschritte, sowie deren Bedeutung im Gesamtzusammenhang, im Selbststudium jedoch teilweise nur schwer beurteilbar.

ClimateView ist inzwischen seit mehr als einem Jahr online. Doch trotz des ambitionierten Zeitplans und obwohl eine Darstellung jederzeit möglich wäre, ist bislang noch keine Präsentation des Umsetzungsstandes im Gemeinderat erfolgt. Eine solche ist jedoch essenziell für die Transparenz hinsichtlich bereits erreichter Ziele und Fortschritte sowie als Entscheidungsgrundlage, in welchen Handlungsfeldern weitere Fortschritte gemacht und welche konkreten Maßnahmen dringend umgesetzt werden müssen.

Mit diesem Antrag nimmt die Fraktion LTK daher Bezug auf die mündlich erfolgte Zusage der Verwaltung an die Vorgängerfraktion LI.PAR.Tie. und fordert ein, den aktuellen Umsetzungsstand des Klimaschutzaktionsplans dreimal jährlich im zuständigen Ausschuss vorzustellen.