Die Verwaltung möge berichten, bitte soweit wie möglich einzeln aufgeschlüsselt:
- Wie hoch ist jeweils der Deckungsgrad der Gebühren bei öffentlichen Leistungen der Stadt und der städtischen Eigenbetriebe?
- Wie hoch ist jeweils der Deckungsgrad bei weiteren Gebühren und Sondernutzungsgebühren der Stadt und der städtischen Eigenbetriebe?
- Wie hoch ist der Deckungsgrad von Benutzungsgebühren bzw. der Eintrittsgelder bei städtischen Einrichtungen und Eigenbetrieben?
Begründung:
In der Haushaltsverfügung des Regierungspräsidiums für die Stadt Mannheim vom 10.01.2025 heißt es unter II. Auflagen, Punkt 1 (Seite 5, 2. Absatz):
„In einem weiteren Schritt ist zu prüfen, wie weit die Stadt bei den Entgelten für ihre Tätigkeit an die rechtlich zulässigen Obergrenzen herangehen sollte, ehe zuletzt weitere steuerliche Korrekturen in Betracht kommen.
In diesen Konsolidierungsprozess sind auch die städtischen Eigenbetriebe miteinzubeziehen.“
Das bedeutet, dass nicht nur die Ausgaben, sondern auch die Einnahmen überprüft und ggf. der Haushaltslage angepasst werden müssen. Allerdings müssen dabei unbedingt soziale Aspekte und die Grenzen der Belastbarkeit für Bürger:innen und Unternehmen berücksichtigt werden.
Um herauszufinden, wo sich zumutbare bzw. angemessene Einnahmepotentiale erschließen lassen, muss der Gemeinderat über den Ist-Zustand informiert werden. Dabei spielt der Deckungsgrad eine wichtige Rolle für die Abwägung. Das betrifft sowohl Gebühren wie z.B. für Abfallentsorgung oder öffentliche Stellplätze als auch Eintrittsgelder z.B. für Kultureinrichtungen, Parks oder Bäder. Möglicherweise werden sich dabei Erhöhungen als notwendig oder angemessen herausstellen, um damit den Haushalt ein Stück weit zu entlasten.