Die Verwaltung möge berichten:
1. Wie ist die Beauftragung und Zuständigkeit der Tierrettung am Wochenende geregelt, wenn der KOD nicht telefonisch erreichbar ist?
2. Wer ist am Wochenende für die Entgegennahme, Rettung und Versorgung verletzter und hilfloser Tiere zuständig?
3. Wie wird die Zuständigkeit in der Öffentlichkeit kommuniziert?
4. Wie ist die Gebührenerhebung für derartige Einsätze geregelt?
Begründung:
An Werktagen übernimmt die Leitstelle des KOD die Meldungen bzw. Notrufe bezüglich aufgefundener bzw. verletzter Tiere und vermittelt die Tierrettung. An Wochenenden, wenn der KOD nicht besetzt ist, gehen die Meldungen an die Polizei. Dabei ist nicht ganz klar, wie mit der Polizei die Tierrettung geregelt ist, wenn keine Gefahr in Verzug ist, z.B. die Rettung und der Transport von Tieren. Leitet hier die Polizei Rettungsaufträge und Tiertransporte an die Tierrettung weiter?
Die professionelle Tierrettung ist besser auf die Fälle eingerichtet und auch auf solche Aufträge angewiesen. Sie refinanziert sich durch die Gebührenerhebung für deren Einsatz, was bei einem Polizeieinsatz, bei dem keine Gefahr in Verzug ist, wohl nicht der Fall ist.
Kann an Wochenenden die Tierrettung auch direkt durch Bürger:innen beauftragt werden? Die Zuständigkeiten am Wochenende sollten leicht auffindbar kommuniziert werden.
