Stadtradeln-Blog: „Du hast sie doch nicht mehr alle!“

Ihr merkt schon – jetzt wird es emotional. Nicht ich, sondern der Autofahrer hinter mir.

Ich bin gerade die Fahrradstraße von G2/G3 bis K2/K3 gefahren, auf dem Nachhauseweg aus dem Rathaus. In Anbetracht des relativ dicht auffahrenden Fahrzeugs hinter mir konnte ich den Ärger schon ahnen. Eine Stimme aus dem Fenster – zunächst noch unverständlich. Und mit ihr ein Gedanke: Hoffentlich verliert er nicht die Nerven, gibt Gas und fährt auf mich drauf. Ich fahre weiter, ohne mich umzudrehen, und versuche, diese Gedanken beiseitezuschieben. Es gelingt nicht ganz.

Da der notwendige Überholabstand in den engen Straßen der Quadrate schlicht nicht eingehalten werden kann, habe ich es mir angewöhnt, in der Mitte der Fahrbahn zu fahren. So habe ich das auch in der Fahrschule bei meinem Rollerführerschein gelernt. Denn wer als Zweiradfahrer:in am Rand fährt, gibt damit implizit die Einladung zum Überholen – auch dort, wo kein Platz dafür ist. Das kann gefährlich werden.

Dabei gilt: Der Mindestabstand von 1,50 Metern beim Überholen innerorts ist keine Empfehlung, sondern Pflicht.

Und auch wenn sich die Verkehrssituation in engen Straßen immer so darstellt. In einer Fahrradstraße ist das Fahren nahe der Mitte der Fahrbahn nicht nur toleriert – es entspricht genau der Logik dieser Straßenform: Der Radverkehr hat hier Vorrang, Radfahrende dürfen nebeneinander fahren, und Kraftfahrzeuge dürfen den Radverkehr nicht behindern.

An der Ampel K2/K3 kam es dann. Laut, aggressiv und unmissverständlich aus dem Fahrzeugfenster auf mich gerichtet: „Du hast sie doch nicht mehr alle! Fährst seit zwei Kilometern mitten auf der Straße!“

Ich saß auf meinem Fahrrad, allein, und ein fremder Mann schrie mich an. Der Ton ließ keinen Zweifel: Er hielt mich für irrational, für rücksichtslos – für jemanden, der ihm etwas weggenommen hat. Und wieder der Gedanke: Hoffentlich steigt er nicht aus und geht mich körperlich an.

Dass er keinerlei Kenntnis davon hatte, dass ich mich schlicht an die Verkehrsregeln gehalten habe – es überrascht mich nicht mehr. Was mich aber nach wie vor trifft, ist die Selbstverständlichkeit, mit der dieser Anspruch formuliert wird: Die Straße gehört mir. Du bist im Weg. Verschwinde!

Solche Situationen kenne ich nur zu gut. Das passiert mir ständig. Es ist verbale Gewalt – und sie ist kein Ausrutscher, sondern Ausdruck einer tief verankerten Vorstellung davon, wem der öffentliche Raum gehört.

Dazu muss man wissen: Die sogenannten Fahrradstraßen in der Mannheimer Innenstadt sind nahezu alle auch für den Kraftfahrzeugverkehr freigegeben. Parkplätze am Straßenrand bleiben – trotz allem – erhalten. Böse Zungen könnten meinen, dass es sich dabei weniger um Fahrradstraßen handelt als um Straßen, auf denen Radfahrende geduldet werden, solange sie nicht stören.

Was ich mir wünsche

Wenn wir den Radverkehr tatsächlich fördern wollen – und nicht nur auf dem Papier -, müssen wir endlich weiterdenken. Echte Fahrradstraßen, die ihren Namen verdienen, sind dem Radverkehr vorbehalten. Keine Freigabe für Kraftfahrzeuge, kein Parkplatz, der den Weg zum Engpass macht, keine Situation, in der Radfahrende rechtmäßiges Verhalten vor aggressiven Autofahrenden rechtfertigen müssen.

Radfahrende vor verbaler – und körperlicher – Gewalt im Straßenverkehr zu schützen bedeutet nicht zuerst Strafverfolgung. Es bedeutet, Flächen so zu gestalten, dass der Konflikt gar nicht erst entsteht. Exklusive Räume für den Radverkehr sind kein Luxus. Sie sind die Voraussetzung dafür, dass sich Menschen überhaupt trauen, das Fahrrad in den Alltag zu integrieren.

Ich fahre weiter. Mitten auf der Straße. Regelkonform.