Prüfung einer Planvariante „MMT5-Campus“ mit verbesserter Durchlüftung und Verkehrssicherheit

Der Ausschuss für Umwelt und Technik möge beschließen:

1. Sicherstellung der Ventilationswirkung über die im Gutachten bestätigte lokalklimatische Situation hinaus durch Strömungsanalysen mit höhergelegenen Messungen (ca. 10 Meter über Bodenniveau) und gegebenenfalls Anpassung der zulässigen Gebäudekörper

2. Sicherstellung der Funktionalität des Radschnellweges Heidelberg-Mannheim mit möglichst kreuzungs- und barrierefreier Trassenführung und einer Vermeidung von neuen Gefahrensituationen durch kreuzende Kfz-Verkehre

Begründung:

Das Plangebiet des Bebauungsplanes 32.45 „MMT5-Campus“ ist als Teil Frischluftschneise des Grünzugs Nordost wichtig für die Frischluftzufuhr und den klimatischen Ausgleich der Mannheimer Innenstadt. Das Klimagutachten zum Bebauungsplan, das zu einer Verbesserung anhand der geplanten größeren Gebäudeabstände geführt hat, was wir sehr begrüßen, enthält allerdings nur Messungen zur Belüftungsintensität in bodennahen Luftschichten (2 m ü. G.). Das ist sinnvoll für die Untersuchung des Kaltluftflusses in der lokalklimatischen Situation.

Für übergeordnete Strömungsanalysen, also zur Messung der allgemeinen Ventilationswirkung (Wind-Austausch), wären Messungen in höhergelegenen Luftschichten bei ca. 10 m Höhe erforderlich. Die Ergebnisse dieser Strömungsanalysen könnten eine veränderte, eventuell auch reduzierte Anordnung der Baukörper notwendig machen, was dann in den Bebauungsplan einfließen müsste.

Problematisch ist auch die Lage der vorgesehenen Parkgarage mit 300 Stellplätzen auf der südlichen Seite der Straße Im Pfeifferswörth. Die einzige Erschließung dieser Straße erfolgt über eine Verbindungsstraße zur nördlich gelegenen Feudenheimer Straße. Das bedeutet, dass der gesamte Quell- und Zielverkehr der Parkgarage für täglich mehrere hundert Kraftfahrzeuge den geplanten Radschnellweg Heidelberg-Mannheim auf der Straße Im Pfeifferswörth queren muss. Dabei wird für diesen Radschnellweg als einem der wichtigsten Infrastrukturprojekte in der Region Rhein-Neckar aufgrund der Pendlerbewegungen mit einem hohen Nutzungsgrad bei verhältnismäßig hohen Geschwindigkeiten gerechnet. Ein Konflikt zwischen den Verkehrsteilnehmern und ein Gefahrenschwerpunkt ist mit der bestehenden Planung unausweichlich.

Deshalb bedarf es dringend einer Anpassung an die Anforderungen des vom Land Baden-Württemberg geförderten Radschnellwegs. Ohne diese Anpassung steht auch die Genehmigungsfähigkeit des Radschnellweges und/oder des Bebauungsplans in Frage. So weist das Verkehrsministerium Baden-Württemberg in seinen verbindlichen Qualitätsstandards für Radschnellverbindungen darauf hin, dass die Beeinträchtigung durch Knotenpunkte mit Kfz-Verkehr zu vermeiden sind und die Trennung des Radverkehrs von anderen regelmäßig zu erwartenden Verkehrsarten als Regel gelten muss.