Armutsrisiko Gebäudemodernisierungsgesetz – Gegenmaßnahmen in Mannheim?

Der Gemeinderat möge beschließen:

Die Verwaltung wird beauftragt, dem Ausschuss für Umwelt und Technik zeitnah einen Bericht zur Diskussion vorzulegen, der die Auswirkungen des geplanten Gebäudemodernisierungsgesetzes (Eckpunktepapier der Bundesregierung) auf die Umstellung hin zu klimaneutraler Wärmeversorgung in Mannheim bis 2030 darstellt und Gegenmaßnahmen vorschlägt.

Der Bericht soll insbesondere folgende Fragen beantworten:

1. Wie bewertet die Verwaltung die Auswirkungen des Entfalls der 65-Prozent-Vorgabe für Erneuerbare Energien und die Öffnung für biogenes Gas auf die Umsetzung des Klimaschutzaktionsplans und der Kommunalen Wärmeplanung, die eine klimaneutrale Wärmeerzeugung ab 2030 vorsehen?
2. Wie realistisch ist die Verfügbarkeit von biogenen Brennstoffen („Grüngasquote“/„Biotreppe“) und welche ökologischen und ökonomischen Risiken sind damit verbunden?
3. Wie bewertet die Verwaltung das Risiko zu Fehlentscheidungen beim Heizungstausch mit Blick auf die künftigen Betriebskosten einer Gas- oder Ölheizung (insb. CO2-Steuer, Gasnetznutzungsentgelte, geopolitische Konflikte)?
4. Welches Risiko erkennt die Verwaltung insbesondere für Mieter:innen, künftig von stark steigenden Wohnnebenkosten aus Gas-/Ölheizungen belastet zu werden?
5. Wie bewertet die Verwaltung den Konflikt zur EU-Gebäuderichtlinie, die ab 2050 einen emissionsfreien und vollständig dekarbonisierten Gebäudebestand vorschreibt, wobei „am Standort“ keine klimaschädlichen Gase aus fossiler Verbrennung freigesetzt werden dürfen?
6. Wie ist der Sachstand hinsichtlich neuer Regelungen im Energiewirtschaftsgesetz zur Stilllegung von Gasverteilnetzen in Verbindung mit der EU-Gasbinnenmarktrichtlinie, die bis August 2026 in nationales Recht umgesetzt werden muss?
7. Welche konkreten Aufklärungsmaßnahmen (z.B. Kampagnen, Beratungsangebote) plant die Verwaltung, um Eigentümer:innen und Mieter:innen über die Risiken fossiler Heizsysteme zu informieren?
8. Welche finanziellen Ressourcen stellt die Verwaltung der Klimaschutzagentur zur Verfügung, um dem absehbar deutlich steigenden Beratungsbedarf zu begegnen?

Begründung:

Mit Vorlage des Eckpunktepapiers der Bundesregierung zur Reform des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) in Form des Gebäudemodernisierungsgesetzes (GMG) kündigt sich eine grundlegende Abkehr in der Klimapolitik an. Diese Reform wird weitreichende Folgen für den Energiemarkt, Netzbetreiber:innen, Handwerk, doch vor allem für die Verbraucher:innen haben. Das geplante GMG gefährdet die Klimaziele der Stadt Mannheim und belastet Haushalte mit hohen Heizkosten. Denn im Kern sollen mit Inkrafttreten des GMG ab dem 1. Juli 2026 wieder fossile Gas- und Ölheizungen in Immobilien installiert werden können, was den Umstieg und Markthochlauf auf klimaneutrale Wärmelösungen unterläuft und zu sehr teuren Lock-In-Effekten führt. Fossile Abhängigkeiten mit entsprechenden Kostenrisiken werden zementiert.

In Deutschland verursacht der Gebäudesektor knapp 40 Prozent des gesamten CO2-Ausstoßes. Seit Jahren werden die europäischen Ziele zur Emissionsminderung verfehlt. Zuletzt folgte Ende Januar das Bundesverwaltungsgericht in einem Grundsatzurteil in allen Punkten einer Klage der Deutschen Umwelthilfe und verpflichtete die Bundesregierung mit Blick auf die Klimalücke im Gebäudesektor zu massivem Nachsteuern im Klimaschutzprogramm. Dieses Grundsatzurteil wird mit dem Eckpunktepapier der Bundesregierung offen missachtet. Ebenso sind Konflikte zur EU-Gebäuderichtlinie und der EU-Gasbinnenmarktrichtlinie absehbar, die bis Mitte des Jahres in nationales Recht umzusetzen sind.

Erdgas ist in Mannheim mit einem Anteil von 37 Prozent nach der Fernwärme der zweitgrößte Energieträger beim Heizen. Dazu kommen 8 Prozent Ölheizungen. Mieter:innen, sind den Entwicklungen wehrlos ausgesetzt, da die Vermieter:innen die Heizungsart festlegen können. Mit der Verabschiedung des GMG können sie statt einer im Betrieb kostengünstigen Wärmepumpe eine in der Anschaffung billigere Gasheizung oder Ölheizung einbauen, während die Mieter:innen alle Folgekosten zu tragen haben.

Für viele Haushalte stellen die Heizkosten bereits eine „zweite Miete“ dar. Bei einer 70-qm-Wohnung stiegen die Heizkosten mit Gas zwischen 2021 und 2025 um 60 Prozent und spätestens ab 2029 wird sich diese Entwicklung weiter verschärfen. Allein die Gasnetznutzungsentgelte könnten bis 2044 um den Faktor 16 steigen, prognostizieren Expert:innen von Agora Energiewende. Hinzu kommen die CO2-Steuer sowie starke Preisschwankungen durch geopolitische Konflikte und durch den verstärkten Rückgriff auf teures Fracking-LNG.

Mannheim muss mit Blick auf den Grundsatzbeschluss zur Klimaneutralität über den Klimaschutzaktionsplan und die Mehrheitsbeteiligung an der MVV wirksam gegensteuern, um seine Bürger:innen und das Klima zu schützen. Hierzu erwarten wir zeitnah Vorschläge der Verwaltung zur Diskussion im zuständigen Fachausschuss.