Berücksichtigung der Barrierefreiheit bei Straßensanierungen

Die Verwaltung möge berichten:

  1. Nach welchen Kriterien und Standards berücksichtigt die Stadtverwaltung generell die Anforderungen der Barrierefreiheit für Fußgänger:innen und mobilitätseingeschränkte Personen bei der Planung und Durchführung von Straßensanierungen?
  2. Ist die barrierefreie Gestaltung von Querungsstellen mit abgesenkten Bordsteinen standardmäßiger Bestandteil von Sanierungsmaßnahmen oder erfolgt dies nur auf gesonderten Antrag bzw. nach Einzelfallprüfung?
  3. Welche technischen und organisatorischen Vorkehrungen trifft die Verwaltung, um zu verhindern, dass durch Sanierungsmaßnahmen neue Barrieren entstehen, wie beispielsweise Rinnen zwischen Fahrbahnrand und Bordstein, die zur Stolperfalle für Rollatornutzer:innen werden?
  4. Wie stellt die Stadtverwaltung sicher, dass die Belange von Fußgänger:innen, Radfahrer:innen und ÖPNV-Nutzer:innen bei Straßensanierungen gleichberechtigt neben den Anforderungen des Kfz-Verkehrs berücksichtigt werden?
  5. Gibt es verbindliche Vorgaben oder Leitlinien, die vorschreiben, dass bei Straßensanierungen die Barrierefreiheit herzustellen bzw. zu verbessern ist? Falls ja, welche? Falls nein, ist die Erstellung solcher Vorgaben geplant?
  6. Wie werden Mitarbeiter:innen der zuständigen Fachbereiche hinsichtlich der Anforderungen an barrierefreie Verkehrsinfrastruktur geschult und sensibilisiert?

Begründung:

Straßensanierungen bieten eine wichtige Gelegenheit, die Verkehrsinfrastruktur nicht nur instand zu setzen, sondern gleichzeitig im Sinne einer inklusiven Stadtentwicklung zu verbessern. Insbesondere die Barrierefreiheit sollte dabei selbstverständlich sein.

Gleichberechtigte Mobilität für alle

Während der Kfz-Verkehr an jeder Kreuzung barrierefrei abgewickelt wird, stellen nicht abgesenkte Bordsteine für Rollstuhlfahrer:innen, Rollatornutzer:innen, Personen mit Kinderwagen sowie ältere Menschen erhebliche Hindernisse dar. Diese strukturelle Ungleichbehandlung widerspricht dem Prinzip der Gleichberechtigung aller Verkehrsarten.

Vermeidung neuer Barrieren

Bei Sanierungen mittels Dünnschichtkaltasphalt können Rinnen zwischen Fahrbahnrand und Bordstein entstehen, die zu gefährlichen Stolperfallen werden. Auch das Überwinden hoher Bordsteine ist für viele Menschen, insbesondere beim Transport von Einkäufen, eine kaum zu bewältigende Herausforderung und schränkt die selbstständige Teilhabe am öffentlichen Leben ein.

Wirtschaftlichkeit

Die nachträgliche Herstellung von Barrierefreiheit ist deutlich aufwendiger und kostenintensiver als die direkte Berücksichtigung bei ohnehin anstehenden Baumaßnahmen. Zahlreiche Gemeinden setzen barrierefreie Querungsstellen mit abgesenkten Bordsteinen bei Straßensanierungen bereits selbstverständlich von Amts wegen um.

Die Anfrage zielt darauf ab, Klarheit darüber zu erhalten, welchen Stellenwert die Barrierefreiheit in der kommunalen Verkehrsplanung hat und wie die Stadtverwaltung ihre Standards in diesem Bereich verbessern will.