Aufstellung des Verkehrszeichens 277.1 in Fahrradstraßen

Der Gemeinderat möge beschließen:

  1. Die Stadtverwaltung wird beauftragt, das Verkehrszeichen 277.1 („Verbot des Überholens von einspurigen Fahrzeugen für mehrspurige Kraftfahrzeuge und Krafträder mit Beiwagen“) in Fahrradstraßen, vorrangig in der Fahrradstraße G/H-Quadrate (verlängerte Jungbuschstraße) und in der Fahrradstraße zwischen E2/E3 und K2/K3, aufzustellen.
  2. Die Stadtverwaltung wird beauftragt, weitere Fahrradstraßen und Engstellen im Stadtgebiet zu identifizieren, an denen die Aufstellung des Verkehrszeichens 277.1 zur Erhöhung der Verkehrssicherheit sinnvoll ist, und dem Gemeinderat hierüber zu berichten.
  3. Die Stadtverwaltung wird aufgefordert, sich bei der Polizei Mannheim für verstärkte Kontrollen zur Einhaltung der gesetzlichen Mindestüberholabstände zu Radfahrenden sowie für präventive Öffentlichkeitsarbeit zu diesem Thema einzusetzen.

 

Begründung:

Unfallschwerpunkt und akute Gefährdungslage: Die Nichteinhaltung gesetzlicher Mindestüberholabstände (innerorts 1,5 Meter, bei Kindern 2 Meter) stellt eine häufige Unfallursache dar. Der ADFC Mannheim hat die Fahrradstraße zwischen den G- und H-Quadraten als Unfallschwerpunkt identifiziert (siehe Präsentation). Am 15. Oktober 2025 wurde auf Höhe G6/H6 ein 24-jähriger Radfahrer beim Überholen von einem PKW gestreift und verletzt. An dieser Stelle ist ein regelkonformes Überholen aufgrund der geringen Straßenbreite physikalisch nicht möglich.

Präventive Funktion der Beschilderung: Das Verkehrszeichen 277.1 verdeutlicht die Rechtslage insbesondere für Autofahrende, deren Führerscheinprüfung länger zurückliegt. Es schafft Klarheit, verhindert Missverständnisse und trägt zur Unfallprävention bei. Die bisherige Ablehnung durch die Verkehrsbehörde mit dem Hinweis, dass ohnehin ein Mindestabstand einzuhalten sei, verkennt die präventive und klarstellende Funktion der Beschilderung. Diese wurde vom Gesetzgeber mit Einführung des Verkehrszeichens auch gewünscht. Weiterhin ist vielen älteren Führerscheinbesitzer:innen die neuen Regelungen bzgl. Mindestüberholabstände oder die Bedeutung von „Fahrradstraßen“ und „Fahrradzonen“ nicht klar.

Subjektive Sicherheit und Verkehrswende: Zu knappe Überholvorgänge schrecken insbesondere Kinder, ältere Menschen und ungeübte Radfahrende vom Radfahren ab. Bestimmte Straßen werden von Familien gemieden, was dem angestrebten Modal-Split-Wandel entgegenwirkt. Fahrradstraßen sollten ihrem Namen gerecht werden und ein sicheres, unbehelligtes Radfahren ermöglichen.

Erprobte Lösung: In Heidelberg wurde das Verkehrszeichen 277.1 bereits erfolgreich aufgestellt und trägt dort zur Erhöhung der Verkehrssicherheit bei. Die Kosten sind gering und können im Rahmen des regulären Budgets für Verkehrssicherheitsmaßnahmen abgedeckt werden.

Kein neues Anliegen: Bereits 2020 stellte die Fraktion LI.PAR.Tie. den Antrag A236/2020 auf Prüfung und Aufstellung des Verkehrszeichens in der Rheingoldstraße zum Strandbad, damals noch mit der Ordnungsnummer 54.4. Der Grund für die Ablehnungsempfehlung der Verwaltung war damals die noch ausstehende Gültigkeit, da es zu unerwarteten Verzögerungen im Gesetzgebungsverfahren gekommen war. Auch nach der späteren Einführung als 277.1 erfolgte jedoch unverständlicherweise keine Aufstellung in Mannheim.