Prüfung und Umsetzung nächtliches Mähroboter-Verbot

Der Gemeinderat möge beschließen:  Die Verwaltung prüft die Möglichkeit eines nächtlichen Nutzungsverbotes für Mähroboter zum Schutz von Wildtieren und legt, falls rechtlich zulässig, dem Gemeinderat dazu einen Entwurf zur Abstimmung vor.

Sollte die Verwaltung zur Einschätzung gelangen, dass ein nächtliches Nutzungsverbot aus rechtlichen Gründen nicht möglich sein dürfte, legt sie dem Gemeinderat eine entsprechende Begründung vor.

 

Begründung:

Der Einsatz von Mährobotern birgt eine erhebliche Gefahr für Wildtiere, insbesondere für Igel. Diese nachtaktiven Tiere können den Robotern bei der Futtersuche nicht ausweichen, da sie sich bei Gefahr typischerweise einrollen, anstatt zu flüchten. Dabei erleiden sie häufig schwere Verletzungen, denen fast die Hälfte der gemeldeten Tiere erliegt. Da der Igel in Deutschland bereits auf der Vorwarnliste zur Roten Liste gefährdeter Säugetiere steht, ist Handlungsbedarf dringend geboten. Darauf weist das Leibniz-Institut für Zoo- und Wildtierforschung in einer Pressemitteilung hin.

Die Stadt Köln hat deshalb 2024 eine Allgemeinverfügung zum Verbot der nächtlichen Inbetriebnahme von Mährobotern erlassen. Zumindest in Nordrhein-Westfalen ist das Verbot also offenbar rechtlich zulässig.