Der Gemeinderat möge beschließen, dass die Stadtverwaltung beauftragt wird,
1. bei allen städtischen Neubauten den Einbau von Mauerseglersteinen oder vergleichbaren integrierten Nistmöglichkeiten für den gebäudebrütenden Mauersegler verbindlich vorzusehen.
2. zu prüfen, wie bei privaten Neubauvorhaben im Rahmen der rechtlichen Möglichkeiten (z.B. über Bebauungspläne oder städtebauliche Verträge) der Einbau entsprechender Nistmöglichkeiten verbindlich festgelegt oder gefördert werden kann.
Begründung:
Mauersegler sind nach dem Bundesnaturschutzgesetz streng geschützte Gebäudebrüter, die durch Neubauten und energetische Sanierungen zunehmend ihre Nistplätze verlieren. Bereits beim Bau integrierte Mauerseglersteine verursachen nur geringe Mehrkosten, schaffen jedoch dauerhaft wertvolle Brutplätze und tragen aktiv zum Erhalt der Artenvielfalt bei. Mauersegler verursachen auch keine Gebäudeverschmutzungen durch Kot und Fütterung und keinen nennenswerten Lärm.
Die Stadt Mannheim hat mit der Verabschiedung ihrer kommunalen Biodiversitätsstrategie den Schutz der biologischen Vielfalt und insbesondere den Artenschutz als wichtiges Ziel festgeschrieben. Der Einbau von Mauerseglersteinen bei Neubauten ist eine einfache und wirksame Maßnahme, um diese Ziele konkret umzusetzen und den Schutz gebäudebrütender Vogelarten nachhaltig zu stärken.
