Die Verwaltung möge berichten:
1. Wie ist rechtlich geregelt, dass Tempokontrollen im Straßenverkehr straßengenau angekündigt werden müssen oder dürfen?
2. Was sind Anlass, Sinn und Zweck der straßengenauen Ankündigung im Amtsblatt und auf den Service-Seiten der Stadt Mannheim, in der Presse und in Verkehrs-Apps?
3. Werden die Effekte der straßengenauen Ankündigungen auch im Vergleich zu nicht angekündigten Tempokontrollen nach wissenschaftlichen Standards überprüft?
a) Falls ja, sind der Stadt wissenschaftliche Studien bekannt, die zeigen, dass die Präventionswirkung von straßengenau angekündigten Tempokontrollen mindestens so hoch ist wie die von nicht angekündigten Tempokontrollen? Welche Studien sind das? (Bitte genaue Bezeichnung mit Quellenangabe)
b) Falls nein, warum nicht?
4. Wird bei einer Beendigung der straßengenauen Ankündigungen ein Verlust von Akzeptanz der Maßnahmen befürchtet?
Falls ja, gibt es wissenschaftliche Studien, die einen Akzeptanzverlust als Folge unterlassener straßengenauer Ankündigungen aufzeigen?
5. Nach welchen Kriterien erfolgt die zeitliche Planung von angekündigten Geschwindigkeits-kontrollen („Blitzermarathons“/Blitzeraktionen) in Mannheim?
a) Werden auch an Wochenenden (Samstag, Sonntag) Kontrollen durchgeführt bzw. angekündigt?
Falls nein: Aus welchen Gründen beschränkt sich die Kontrolltätigkeit auf Werktage?
b) Liegen der Verwaltung Erkenntnisse zu Geschwindigkeitsverstößen und Unfallzahlen im Wochenendverkehr vor (z. B. differenziert nach Wochentag), die eine Grundlage für die aktuelle Kontrollpraxis bilden?
6. Falls die straßengenaue Ankündigung von Tempokontrollen dem Zweck der Prävention nachweislich besser dient als die verdeckte Kontrolle:
a) Plant die Verwaltung auf den VRN einzuwirken, Fahrscheinkontrollen in vergleichbarer Detailhaftigkeit wie die Tempokontrollen anzukündigen (z.B. nach Straßenbahnlinie und Abschnitt)?
b) Plant die Verwaltung, Betriebskontrollen als Instrument der Lebensmittelkontrolle in vergleichbarer Detailhaftigkeit wie die Tempokontrollen anzukündigen (z.B. nach Betrieb oder Straße)?
Begründung:
Während Ankündigungen von Kontrollen auf Ordnungswidrigkeiten und Straftaten in der Regel aus gutem Grund in allen Bereichen unterbleiben, werden sanktionsbewährte Geschwindigkeitsmessungen in Straßenverkehr – vulgo „Blitzer“ – regelmäßig von der Verwaltung der Stadt Mannheim straßengenau veröffentlicht. Welcher Zweck damit verfolgt wird, ist nicht ganz klar. Denn sollten Autofahrer:innen dadurch in diesen Bereichen angehalten werden, die zulässige Höchstgeschwindigkeit nicht zu überschreiten, so werden sie damit auch darüber informiert, wo sie gerade nicht mit „Blitzern“ zu rechnen haben und entsprechend schneller als erlaubt fahren können.
Die wissenschaftliche Forschung zum Thema deutet stark darauf hin, dass viele Autofahrer:innen die Ankündigungen dazu nutzen, bevorzugt dort zu schnell zu fahren, wo keine Kontrollen angekündigt wurden. Die Effektivität von Tempokontrollen für das Bemühen der Behörden, Geschwindigkeitsüberschreitungen, schwere Unfälle, schwere Verletzungen und Todesfälle zu vermeiden, ist eindrücklich belegt (einen Überblick geben Amancio et al. 2026).
Die wenigen Studien, welche die Wirkung von kleinteilig angekündigten bzw. offen sichtbaren Tempokontrollen mit der von unangekündigten vergleichen, kommen ausnahmslos zu dem Ergebnis, dass verdeckte Kontrollen zu stärkeren Rückgängen bei Durchschnittsgeschwindigkeit, Unfällen und Verletzten führen als angekündigte – und zwar nicht nur an den einzelnen Messstellen, sondern in der gesamten Region, in der sie einge-setzt werden (Keall et al., 2002, Keall et al., 2001, Kergoat et al., 2017, Marciano et al., 2015).
Dies deutet darauf hin, dass Fahrer:innen unter der Bedingung verdeckter Kontrollen schlechter einschätzen können, wo sie unkontrolliert „rasen“ können, und in der Folge bestehende Geschwindigkeitsbeschränkungen seltener überschreiten. Es gibt unseres Wissens keine Studie, die zeigt, dass gänzlich oder teilweise straßengenau angekündigte Kontrollgeräte eine ähnlich hohe oder gar höhere Präventionswirkung erzielen.
Unklar ist auch der Rechtsrahmen, nach dem die Veröffentlichung der Geschwindigkeitsmessungen gesetzlich vorgeschrieben oder umgekehrt überhaupt zulässig sind. Außerdem sehen wir es als sinnvoll an, die Effekte dieser Ankündigungen auszuwerten und gegebenenfalls das Vorgehen anzupassen.
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Quellen:
– Amancio, Eduardo Cesar, Tatiana Maria Cecy Gadda, Matheus David Inocente Domingos, Jorge Tiago Bastos, Gabriela da Costa Bonetti, Sara Maria Pinho Ferreira, Anelise Schmitz, and Oscar Oviedo-Trespalacios. 2026. „Effectiveness of speed cameras in reducing speed: a systematic review.“ Accident Analysis & Prevention 231:108488. doi: https://doi.org/10.1016/j.aap.2026.108488.
– Keall, M. D., L. J. Povey, and W. J. Frith. 2001. „The relative effectiveness of a hidden versus a visible speed camera programme.“ Accid Anal Prev 33 (2):277-84. doi: 10.1016/s0001-4575(00)00042-7.
– Keall, Michael D., Lynley J. Povey, and William J. Frith. 2002. „Further results from a trial comparing a hidden speed camera programme with visible camera operation.“ Accident Analysis & Prevention 34 (6):773-777. doi: https://doi.org/10.1016/S0001-4575(01)00077-X.
– Kergoat, Marine, Patricia Delhomme, and Thierry Meyer. 2017. „Appraisal of speed-enforcement warning messages among young drivers: Influence of automatic versus human speed enforcement in a known or unknown location.“ Transportation Research Part F: Traffic Psychology and Behaviour 46:177-194. doi: https://doi.org/10.1016/j.trf.2017.01.005.
– Marciano, Hadas, Pe’erly Setter, and Joel Norman. 2015. „Overt vs. covert speed cameras in combination with delayed vs. immediate feedback to the offender.“ Accident Analysis & Prevention 79:231-240. doi: https://doi.org/10.1016/j.aap.2015.03.028.
