Kontrolle der Mehrwegangebotspflicht

Die Verwaltung möge berichten:

  1. Wie viele Kontrollen zur Einhaltung der Mehrwegangebotspflicht gemäß Verpackungsgesetz wurden seit Inkrafttreten der Regelung am 1. Januar 2023 bis zum heutigen Datum in Mannheim durchgeführt? Wie viele Betriebe in Mannheim fallen grundsätzlich unter die Mehrwegangebotspflicht und sind somit kontrollrelevant?
  2. Bei wie vielen der kontrollierten Betriebe wurden Verstöße gegen die Mehrwegangebotspflicht festgestellt?
  3. Welche Maßnahmen wurden bei festgestellten Verstößen ergriffen (z.B. Ermahnungen, Bußgelder, Nachkontrollen)?
  4. Wie viele Beschwerden oder Hinweise aus der Bevölkerung zu möglichen Verstößen gegen die Mehrwegangebotspflicht sind bei der zuständigen Stelle eingegangen?
  5. Plant die Stadtverwaltung eine Intensivierung der Kontrollen oder Aufklärungs-maßnahmen für Gastronomiebetriebe bezüglich der Mehrwegangebotspflicht?

 

Begründung:

Die Mehrwegangebotspflicht ist seit dem 1. Januar 2023 bundesweit in Kraft und verpflichtet Gastronomiebetriebe, Speisen und Getränke zum Mitnehmen auch in Mehrwegverpackungen anzubieten. Diese Regelung dient dem Umwelt- und Ressourcenschutz und soll die Müllmengen durch Einwegverpackungen reduzieren.

Für die Wirksamkeit dieser gesetzlichen Verpflichtung ist eine konsequente Kontrolle und Durchsetzung durch die zuständigen Behörden unerlässlich. Nur durch regelmäßige Überwachung kann sichergestellt werden, dass die Regelung flächendeckend umgesetzt wird und ihre beabsichtigte Umweltwirkung entfaltet.

Die Beantwortung der gestellten Fragen gibt Aufschluss darüber, wie die Mehrwegangebotspflicht in Mannheim überwacht und durchgesetzt wird, und ermöglicht eine Bewertung, ob die vorhandenen Kontrollmechanismen ausreichend sind oder gegebenenfalls Anpassungen erforderlich sind.