Antrag zur Sitzung des Gemeinderats am 02.04.2020 zu V165/2020
Der Gemeinderat möge beschließen:
Der Konsortialvertrag mit dem künftigen Großaktionär der MVV Energie AG wird
dahingehend ergänzt, dass der „Grundsatz der Zusammenarbeit“: „Bestätigung (…) der Bedeutung der Wasserversorgung für Stadt und MVV“ (Zusammenfassung der zu
vereinbarenden Klausel in V165/2020, S.9) sinngemäß folgendermaßen präzisiert wird:
„Die Parteien stimmen darin überein, dass die Gewährleistung der qualifizierten Wasserversorgung durch die MVV innerhalb der MVV zu erfolgen hat. Sollten in der Zukunft zwingende Gründe für eine Ausgliederung der Wasserversorgung entstehen, sind sich die Parteien darin einig, dafür zu sorgen, dass die Wasserversorgung von der Stadt Mannheim selbst übernommen werden kann.“