Verkehrsberuhigte Bereiche in den Stadtquartieren

Der Gemeinderat möge beschließen:

  1. In allen Mannheimer Stadtteilen werden neue verkehrsberuhigte Bereiche ausgewiesen.
  2. Bevorzugt werden Wohngebiete, die Aufenthalts- und Erschließungsfunktion haben.
  3. Auf den Umbau von Straßenbereichen wird weitgehend und wo nicht notwendig verzichtet. Sie werden mit möglichst geringem Aufwand und der Möglichkeit von Begrünungsinseln, Ruhezonen, Sitzgelegenheiten, Parklets und ähnlichem umgestaltet.
  4. Die Umgestaltung wird in Abstimmung mit Geschäftsleuten und den Bezirksbeiräten vor Ort sukzessive entwickelt.

 

Begründung:

Im Zuge der Neuordnung des öffentlichen Raums und des ruhenden Verkehrs müssen langwierige Vorarbeiten geleistet und aufwendige Maßnahmen getroffen werden, um dem zugehörigen Erlass des baden-württembergischen Verkehrsministeriums vom 11.05.2020 zu entsprechen. Dabei steht insbesondere die Rücknahme existierender Privilegien für PKW und die Gleichberechtigung aller Verkehrsteilnehmer im öffentlichen Straßenraum im Mittelpunkt. Verkehrsberuhigte Zonen erreichen dieses Ziel vollumfänglich, erschließen den gesamten Straßenraum für alle Verkehrsteilnehmer und ordnen den Betrieb von PKW in diesen Zonen unter oder schließen ihn dort, wo möglich, aus.