Aufwertung des Nebeniusplatzes in Wohlgelegen

Der Gemeinderat möge beschließen:  Die Verwaltung erarbeitet ein Konzept, wie der Nebeniusplatz im Wohlgelegen umgestaltet und attraktiver gestaltet werden kann. Dabei sollen nicht nur der Spielplatz aufgewertet und zusätzliche Angebote für ältere Kinder und Jugendliche geschaffen, sondern auch Begegnungsflächen für Erwachsene und Möglichkeiten zur vielfältigen Bespielung des Platzbereichs ermöglicht werden.

Die rückseitige Straße (Zufahrt zum Innenhof der Wohnbebauung) wird auf das notwendige Minimum zurückgebaut und als verkehrsberuhigter Bereich umgewidmet. Bei der weiteren Gestaltung müssen Maßnahmen zur Beschattung des Platzes wie beispielsweise die Pflanzung von Bäumen von Anfang an mit geplant werden, da vor allem Spielplätze auf Grund der klimatischen Entwicklungen im Sommer teilweise nicht nutzbar sind. Entsprechend soll bei der Gestaltung eine weitere Versieglung ausgeschlossen werden.

Die Umgestaltung soll den gesamten Platz betrachten. Hierzu wird eine entsprechende Fachplanung durch die Stadt in Auftrag gegeben.

 

Begründung:

Der Stadtteil Wohlgelegen, der dem Sozialraum V zugeordnet ist, ist eingekesselt von stark belasteten Verkehrsachsen und hat keine attraktiven Aufenthaltsbereiche im öffentlichen Raum. Durch den nicht vorhandenen Einzelhandel hat er im Gegensatz zu den meisten anderen Stadtteilen kein Zentrum mit entsprechenden Funktionen. Umso wichtiger ist es, die vorhandenen Freiflächen attraktiv umzugestalten und den Bewohner*innen des Stadtteils eine zentrale öffentliche Begegnungsstelle zur Verfügung zu stellen. Hierfür eignet sich der Nebeniusplatz, da er nicht nur um geographischen Zentrum des Quartiers liegt, sondern auch umrahmt ist von für den Stadtteil wichtige Nutzungen (Bürgercafé, Arztpraxis, Kiosk, Bankautomat).

Dabei soll nicht nur die Fläche des öffentlichen Spielplatzes, sondern auch der heutige Kita-Freibereich berücksichtigt werden. Durch die geplante Verlagerung dieser städtischen Kita wird diese Fläche mittelfristig für die Allgemeinheit frei. Die Umgestaltung des gesamten Platzes sollte daher unmittelbar nach Umzug der Kita erfolgen.