Soziale Abfederung der Grundsteuerreform

Die Verwaltung möge berichten:

  1. Mit wie vielen Härtefällen (zusätzlich und insgesamt) aufgrund der ab 01.01.2025 festzusetzenden Grundsteuer rechnet die Stadtverwaltung?
  2. Erfasst die Stadtverwaltung auf Stadtteilebene, wie sich die Belastung durch die Grundsteuer verändert?
  3. Kann der Bodenrichtwert in den Stadtteilen, in denen die zu entrichtende Grundsteuer am stärksten steigt bzw. wo die meisten Härtefälle zu verzeichnen sind, reduziert werden?
  4. Ist die Stadtverwaltung darauf vorbereitet, dass es wegen der Grundsteuer ab 2025 deutlich mehr Anträge auf Wohngeld (bei Mieter*innen) bzw. Lastenzuschuss (bei Eigentümer*innen) geben könnte? Mit Zuschüssen in welcher Höhe rechnet die Verwaltung?
  5. Ist bekannt, ob durch die Grundsteuerreform und bei sinkender Grundsteuer bisherige Zuschussempfänger*innen nicht mehr zuschussberechtigt sind?

 

Begründung:

Durch die Grundsteuerreform ab 01.01.2025 kommt es für viele Mieter*innen und Eigenheimbesitzer*innen zu einer finanziellen Belastung aufgrund der neu berechneten und deutlich höheren Grundsteuer, trotz gesenkten Hebesatzes. Die Stadt soll aufzeigen, wie viele Haushalte stärker belastet werden und welche Maßnahmen ergriffen werden können, um Härtefälle abzufedern.