Umgang mit Sanierungsbedarf Diakoniewerkstatt Vogelstang

Die Verwaltung möge berichten:
1. Ist der Verwaltung der dringende Sanierungsbedarf der Diakoniewerkstatt für Menschen mit Behinderungen auf der Vogelstang bekannt?

2. Wie bewertet die Verwaltung den faktischen Ausschluss der Förderung für die Sanierung der Werkstatt durch das Land Baden-Württemberg und welche Lösungsansätze sieht die Verwaltung für die Finanzierung der notwendigen Sanierung?

3. Welche Bedeutung misst die Verwaltung den Werkstätten für Menschen mit Behinderungen im Rahmen Ihrer kommunalen Inklusions- und Arbeitsmarktpolitik insgesamt bei?

Begründung:

Die Werkstatt-Gebäude der Diakoniewerkstätten für Menschen mit Behinderungen am Standort Kamenzer Straße 5 auf der Vogelstang sind dringend sanierungsbedürftig und im jetzigen Zustand nicht mehr dauerhaft zu nutzen. Die Gemeindediakonie Mannheim sieht sich außer Stande, die Sanierung finanziell selbst zu stemmen. Die Verwaltung der Stadt Mannheim lehnt die Förderung der Sanierung mit dem Hinweis auf die Zuständigkeit des Landes Baden-Württemberg ab. Das Land jedoch schließt nach unserer Kenntnis die Investitionsförderung aufgrund seiner Förderrichtlinien aus.

Da dringender Handlungsbedarf besteht, liegt es an der Verwaltung, in Absprache mit der Gemeindediakonie und dem Landes-Sozialministerium eine Lösung zu finden, um den Beschäftigten in der Diakoniewerkstatt Vogelstang weiterhin eine Nutzung ihrer Räumlichkeiten in zumutbarem und sicherem Rahmen zu gewährleisten. Eine Schließung der Werkstatt Vogelstang würde den Inklusionsprozess in Mannheim spürbar zurückwerfen und widerspricht damit dem strategischen Ziel Nummer 1 im Leitbild der Stadt Mannheim.