Der Gemeinderat möge beschließen: § 12 (6) der Geschäftsordnung für den Bezirksbeirat der Stadt Mannheim wird wie folgt geändert:
Die Mitglieder des Gemeinderats sind berechtigt, an allen öffentlichen Bezirksbeiratssitzungen teilzunehmen. Dies gilt auch für alle nichtöffentlichen Bezirksbeiratssitzungen, sofern kein Mitglied des Bezirksbeirats dagegen Widerspruch erhebt. Auf Widerspruch müssen alle Mitglieder des Gemeinderats unverzüglich die Sitzung verlassen.
Begründung:
Die nichtöffentlichen Sitzungen des Bezirksbeirats dienen der Besprechung der von den Mitgliedern eingebrachten Anliegen bzw. Themenvorschläge und der Vorbereitung der nächsten öffentlichen Sitzung. Dabei muss eine offene, nicht von Rücksichtnahme auf die öffentliche Meinung und parteipolitische Überlegungen geprägte Diskussion möglich sein.
Die Anwesenheit von Mitgliedern des Gemeinderats wird zwar teilweise von eigenen Parteivertreter:innen im Bezirksbeirat begrüßt, aber ansonsten häufig abgelehnt. Sie erzeugt – gewollt oder ungewollt – bisweilen eine Einschränkung der Meinungsäußerungen oder Klärungsbedarfe in den Sachdiskussionen des Bezirksbeirats. Deshalb wird die Anwesenheit von Mitgliedern des Gemeinderats zumindest in Einzelfällen als Störung der politischen Meinungsbildung empfunden und sollte auf Wunsch eines Mitglieds des Bezirksbeirats unterbunden werden können. Die Sitzungsleitung hat in solchen Fällen der Wunschäußerung zu folgen und alle anwesenden Mitglieder des Gemeinderats des Sitzungsraumes zu verweisen.
