Der Gemeinderat möge beschließen: Die Verwaltung ergreift alle gesetzlich möglichen Maßnahmen, um bei den zuständigen Behörden auf Bundesebene und im Land Hessen, die für Flugbewegungen am Frankfurter Flughafen zuständig sind, folgende Änderungen zu erwirken:
A) Anpassung der Flugroute der vom Flughafen Frankfurt (Fraport) startenden Flugzeuge, so dass diese nicht mehr das Stadtgebiet Mannheim überqueren
B) Rücknahme der Tieferlegung der Flugroute, also Vergrößerung der Überflughöhe über bzw. auf Höhe Mannheim
C) Striktere Einhaltung des Nachtflugverbotes am Flughafen Frankfurt
Hierzu berichtet die Verwaltung dem Gemeinderat:
1. Werden auf der Gemarkung der Stadt Mannheim fortlaufend Fluglärm-Messungen vorgenommen? Wenn ja, wieviele Messstationen gibt es?
2. Welche gesetzlichen oder in der Rechtsprechung anerkannten Grenzwerte für Fluglärm gibt es, die einer Bewertung des Fluglärms zugrunde liegen?
Begründung:
Bürgerinnen und Bürger der Stadt Mannheim, insbesondere der Stadtteile Waldhof, Gartenstadt, Käfertal und Franklin, fühlen sich vom Fluglärm belästigt. Die Flugbewegungen haben in den letzten Jahren über Mannheim nicht nur zugenommen, sondern die Flugzeuge fliegen seit dem Sommer 2018 auch in geringerer Höhe über diese Stadtteile hinweg. Das hat zu einer zusätzlichen Lärmbelastung geführt. Die Anzahl der Flugbewegungen, die gegen das Nachtflugverbot nach 23 Uhr verstoßen, hat nur geringfügig abgenommen, so dass sie sich allein im Sommer 2019 auf mehrere Hundert summierten.
Auch wenn das Fluglärmschutzgesetz möglicherweise keine Handlungsmöglichkeiten bei den gemessenen Lautstärken vorsieht, wird der Fluglärm doch als störend und teilweise als gesundheitsschädlich empfunden. Ohne Zweifel wird die Lebensqualität der betroffenen Anwohner*innen und auch der Erholungssuchenden im Käfertaler Wald spürbar durch Fluglärm eingeschränkt. Auch die Attraktivität des neuen Stadtteils Franklin leidet darunter.