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	<title>Wohnen</title>
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	<description>Die Linke &#124; Tierschutzpartei &#124; Klimaliste</description>
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	<title>Wohnen</title>
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	<item>
		<title>Bodenfonds: Sparopfer mit Folgen – LTK verweigert Zustimmung</title>
		<link>https://fraktion-ltk.de/bodenfonds-sparopfer-mit-folgen-ltk-verweigert-zustimmung/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[admin]]></dc:creator>
		<pubDate>Wed, 20 May 2026 09:23:45 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Allgemein]]></category>
		<category><![CDATA[Statement]]></category>
		<category><![CDATA[Bezahlbares Wohnen]]></category>
		<category><![CDATA[Bodenfond]]></category>
		<category><![CDATA[Wohnen]]></category>
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					<description><![CDATA[In der jüngsten Einsparrunde hat die Stadtverwaltung den Mannheimer Bodenfonds für das Jahr 2026 vollständig gestrichen. Dabei war er bereits[...]]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p class="font-claude-response-body break-words whitespace-normal leading-[1.7]">In der jüngsten Einsparrunde hat die Stadtverwaltung den Mannheimer Bodenfonds für das Jahr 2026 vollständig gestrichen. Dabei war er bereits im Sparhaushalt von 2 Mio. € auf 1 Mio. € halbiert worden – nun steht er bei null.</p>
<p class="font-claude-response-body break-words whitespace-normal leading-[1.7]">Der Bodenfonds ist kein Nice-to-have: Er ist das zentrale Instrument, mit dem die Stadt Grundstücke ankaufen kann, bevor sie auf dem freien Markt landen – als Grundlage für preisgünstigen Wohnraum und eine soziale Stadtentwicklung. Wer ihn streicht, gibt dieses strategische Steuerungsinstrument auf.</p>
<p class="font-claude-response-body break-words whitespace-normal leading-[1.7]">Den Kompromissvorschlag des Oberbürgermeisters, statt Finanzmitteln nicht mehr benötigte Kita-Grundstücke für den Bodenfonds einzusetzen, halten wir für unverbindlich. Er wurde der Fraktion nicht einmal vorab schriftlich mitgeteilt. Auf solche Zusagen können wir uns nicht verlassen.</p>
<p class="font-claude-response-body break-words whitespace-normal leading-[1.7]">Die Fraktion LTK hat der Vorlage deshalb die Zustimmung verweigert und sich enthalten. Wir stimmen nicht zu – aber wir stimmen auch nicht für eine Zwangsverwaltung durch das Regierungspräsidium. Unsere Enthaltung ist eine politische Haltung: Wir machen deutlich, wo die Grenzen des Zumutbaren liegen.</p>
<p>Hier findet ihr weitere Infos</p>
<p><a class="underline underline underline-offset-2 decoration-1 decoration-current/40 hover:decoration-current focus:decoration-current" href="https://fraktion-ltk.de/ltk-zum-sparhaushalt-ankaempfen-gegen-die-folgen-der-austeritaet/">LTK zum Sparhaushalt – Ankämpfen gegen die Folgen der Austerität</a> (fraktion-ltk.de)</p>
<p><a class="underline underline underline-offset-2 decoration-1 decoration-current/40 hover:decoration-current focus:decoration-current" href="https://kommunalinfo-mannheim.de/2021/12/08/2-jahre-bodenfonds-klotzen-statt-kleckern/">2 Jahre Bodenfonds: Klotzen statt kleckern!</a> (kommunalinfo-mannheim.de)</p>
<p><a class="underline underline underline-offset-2 decoration-1 decoration-current/40 hover:decoration-current focus:decoration-current" href="https://kommunalinfo-mannheim.de/2025/10/06/ltk-zum-sparhaushalt-ankaempfen-gegen-die-folgen-der-austeritaet/">LTK zum Sparhaushalt</a> (kommunalinfo-mannheim.de)</p>
]]></content:encoded>
					
		
		
			</item>
		<item>
		<title>Vergabepraxis für öffentliche Planungsleistungen in Mannheim</title>
		<link>https://fraktion-ltk.de/vergabepraxis/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Stephan Bordt]]></dc:creator>
		<pubDate>Tue, 19 May 2026 08:05:16 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Anfragen]]></category>
		<category><![CDATA[Recht]]></category>
		<category><![CDATA[Stadtplanung]]></category>
		<category><![CDATA[Wohnen]]></category>
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					<description><![CDATA[Entwicklung der Verfahrensarten und Auswirkungen auf Mittelstand und Baukultur Die Verwaltung möge berichten: 1. Vergabestatistik 2021–2025: Wie viele Vergaben von[...]]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<h3>Entwicklung der Verfahrensarten und Auswirkungen auf Mittelstand und Baukultur</h3>
<p>Die Verwaltung möge berichten:<br />
1. Vergabestatistik 2021–2025: Wie viele Vergaben von Planungsleistungen erfolgten jeweils als RPW-Planungswettbewerb und als VgV-Verfahren ohne Lösungswettbewerb? Wie viele Aufträge wurden über Rahmenverträge und wie viele an Generalunternehmer vergeben?<br />
Bitte aufgeschlüsselt nach Jahr und Auftragsvolumen, einschließlich der Gesellschaften GBG, MWSP und BBS.<br />
Falls zutreffend: Warum ist die Zahl der Planungswettbewerbe nach RPW rückläufig?</p>
<p>2. Kriterien für die Verfahrenswahl: Die Verwaltung hat angekündigt, das geeignete Verfahren künftig „jeweils im Einzelfall&#8220; zu bestimmen. Nach welchen konkreten Kriterien geschieht das? Gibt es eine schriftlich fixierte interne Leitlinie und ist diese öffentlich zugänglich?</p>
<p>3. Modulares und serielles Bauen: Die Verwaltung verweist auf serielle Bauweisen als Möglichkeit günstigeren Bauens. In welchen konkreten Projekten wurden diese Ansätze angewendet und wie wurde dabei sichergestellt, dass die nach § 97 Abs. 4 GWB vorgeschriebene Fachlosvergabe eingehalten wird?<br />
War dieses Thema bereits Bestandteil von Planungswettbewerben nach RPW?</p>
<p>4. Regionale Wertschöpfung: Welcher Anteil der Planungsleistungen entfällt auf Büros mit Sitz in Mannheim oder der Metropolregion Rhein-Neckar?<br />
Hat sich dieser Anteil in den letzten fünf Jahren verändert?</p>
<p>5. Nach § 75 Abs. 4 VgV müssen Eignungskriterien bei Vergabe von Planungsaufträgen bei geeigneten Aufgabenstellungen so gewählt sein, dass kleinere Büroorganisationen und Berufsanfänger sich beteiligen können. Wie wird gewährleistet, dass diese auch tatsächlich eine Chance auf einen Auftrag haben?<br />
Wie werden die Eignungskriterien für VgV-Verfahren festgelegt?<br />
Werden abweichend Kriterien über das rechtlich nötige hinaus angesetzt?<br />
Wenn ja, welche und zu welchem Zweck?</p>
<p>6. Gab es bei VgV-Verfahren im Zeitraum 2021-2025 Rügen durch Teilnehmende der Verfahren?<br />
Wenn ja, wieviele, bei welchen Verfahren, welche Gründe wurden angeführt und welche Schlüsse wurden daraus für die Vergabe gezogen?</p>
<p>7. Ist eine Konzentration von Planungsaufträgen bei einzelnen Planungsbüros (zwei oder mehr Aufträge von 2021-2025) zu beobachten? Welche Kriterien haben hier zu einer Beauftragung geführt?</p>
<p>Begründung:</p>
<p>Die Architektenkammer Baden-Württemberg, Kammergruppe Mannheim, hat in einem offenen Brief vom 10. April 2026 eine zunehmende Verlagerung von qualitätsorientierten Planungswettbewerben nach RPW hin zu VgV-Verfahren ohne Lösungswettbewerb beklagt. Die Verwaltung hat öffentlich geantwortet, man habe hohe städtebauliche und architektonische Qualitäten realisiert, und kündigt an, auch künftig „jeweils im Einzelfall das geeignete Planungsverfahren zu bestimmen&#8220;. Diese Antwort bleibt jedoch vage: Weder werden konkrete Zahlen zum Verhältnis der Verfahrensarten genannt, noch wird dargelegt, nach welchen nachvollziehbaren Kriterien im Einzelfall entschieden wird. Der Gemeinderat benötigt eine belastbare Datenlage, um zu prüfen, ob die Vergabepraxis den rechtlichen Anforderungen, den Empfehlungen der Gemeindeprüfanstalt sowie dem politischen Ziel regionaler Wertschöpfung entspricht.</p>
<p>&nbsp;</p>
]]></content:encoded>
					
		
		
			</item>
		<item>
		<title>Mietpreisüberhöhung und Mietwucher in Mannheim</title>
		<link>https://fraktion-ltk.de/mietwucher/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Stephan Bordt]]></dc:creator>
		<pubDate>Tue, 18 Nov 2025 10:34:24 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Anfragen]]></category>
		<category><![CDATA[Recht]]></category>
		<category><![CDATA[Wohnen]]></category>
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					<description><![CDATA[Die Verwaltung möge berichten: Wie viele Fälle von überhöhter Miete bzw. Mietpreisüberhöhung (mind. 20 % über ortsüblicher Vergleichsmiete) hat die[...]]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p>Die Verwaltung möge berichten:</p>
<ol>
<li>Wie viele Fälle von überhöhter Miete bzw. Mietpreisüberhöhung (mind. 20 % über ortsüblicher Vergleichsmiete) hat die Stadt in den vergangenen fünf Jahren festgestellt? Wie viele davon wurden durch Mieter:innen bei der Stadt gemeldet?</li>
<li>Wie viele Fälle von Mietwucher (mind. 50 % über ortsüblicher Vergleichsmiete) hat die Stadt in den vergangenen fünf Jahren festgestellt? Wie viele davon wurden durch Mieter*innen bei der Stadt gemeldet?</li>
<li>Wie geht die Stadt mit Meldungen von überhöhter Miete und Mietwucher um? Erfolgt eine Zusammenarbeit mit dem Mieterverein Mannheim oder mit anderen Beratungsstellen? Wie viele Fälle von Mietpreisüberhöhung und Mietwucher wurden durch die Stadt geahndet bzw. zur Anzeige gebracht? Wurden oder werden betroffene Mieter:innen bei der Einforderung von Mietrückzahlungen durch die Stadt unterstützt?</li>
</ol>
<p>&nbsp;</p>
<p>Begründung:</p>
<p>Für die Mieter:innen in Mannheim bedeuten hohe und steigende Mietkosten eine enorme Belastung, die neben dem rasanten Anstieg der Lebenshaltungskosten kaum oder nicht mehr zu stemmen ist. Angesichts des wachsenden Wohnungsmangels haben Mieter:innen häufig keine andere Wahl, als überteuerte Mieten zu zahlen. Viele Mieten könnten dabei weit über den erlaubten Grenzen des Mietspiegels liegen.</p>
<p>Es gibt ein Instrument gegen überhöhte Mieten, nämlich § 5 des Wirtschaftsstrafgesetzes (WiStrG), das Mietpreisüberhöhung als Ordnungswidrigkeit einstuft, wenn die verlangte Miete mehr als 20 Prozent oberhalb der ortsüblichen Vergleichsmiete liegt. Aktuell gibt es eine Stadt in Deutschland, Frankfurt am Main, die das erfolgreich anwendet. Mit mehr als 1.000 verfolgten Fällen und Rückzahlungen von insgesamt 330.000 Euro allein im Zeitraum von 2020 bis September 2024 hat sich das Instrument dort bewährt.</p>
<p>Mietwucher liegt vor, wenn die verlangte Miete mehr als 50 Prozent oberhalb der ortsüblichen Vergleichsmiete liegt. In diesen Fällen greift § 291 des Strafgesetzbuches (StGB).</p>
<p>Wir gehen davon aus, dass die Stadt Mannheim Mietpreisüberhöhungen und Mietwucher konsequent verfolgt und ahndet sowie Bußgelder eingetrieben und überhöhte Mieten an die Betroffenen zurückgezahlt werden.</p>
<p>Unabhängig davon müsste der § 5 WiStG reformiert werden. Die Anwendung sollte erleichtert und der Bußgeldrahmen erhöht werden. Eine entsprechende Initiative des Bundesrates, angestoßen durch die Länder Bayern, Brandenburg, Berlin, Hamburg und Nordrhein-Westfalen, wurde jedoch von der Bundesregierung abgelehnt (Bundesratsdrucksache 849/21).</p>
]]></content:encoded>
					
		
		
			</item>
		<item>
		<title>Mietpreisbremse in Mannheim erhalten!</title>
		<link>https://fraktion-ltk.de/mietpreisbremse-antrag/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Stephan Bordt]]></dc:creator>
		<pubDate>Tue, 11 Nov 2025 12:15:18 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Anträge]]></category>
		<category><![CDATA[Sozial]]></category>
		<category><![CDATA[Wohnen]]></category>
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					<description><![CDATA[Der Gemeinderat möge beschließen: Die Stadt Mannheim fordert die Offenlage und Erläuterung der Bewertungsergebnisse des aktuellen Gutachtens zur Landesmietpreisbegrenzungsverordnung durch[...]]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p>Der Gemeinderat möge beschließen:</p>
<ol>
<li>Die Stadt Mannheim fordert die Offenlage und Erläuterung der Bewertungsergebnisse des aktuellen Gutachtens zur Landesmietpreisbegrenzungsverordnung durch das vom Land beauftragte Institut FuB GmbH.</li>
<li>Die Stadt Mannheim setzt sich beim Land dafür ein, ein alternatives Gutachten zur Situation des Wohnungsmarktes in Mannheim zu erstellen, und stellt dabei explizit auch kommunale Daten bereit.</li>
<li>Der Oberbürgermeister möge sich wie auch sein Oberbürgermeisterkollege Uli Burchardt (Konstanz) bei der Landesregierung dafür einsetzen, dass das Land einen angespannten Wohnungsmarkt in Mannheim anerkennt und dass die Stadt Mannheim weiterhin in der Gebietskulisse der Mietpreisbremse enthalten bleibt. Weiterhin setzt sich der Oberbürgermeister für eine Änderung der baden-württembergischen Rechtsverordnung ein, sodass nur noch drei statt vier erfüllten von fünf Kriterien dazu führen sollen, dass in einer Kommune ein angespannter Wohnungsmarkt erklärt werden kann.</li>
</ol>
<p>&nbsp;</p>
<p>Begründung:</p>
<p>Zum 01.01.2026 soll die Mietpreisbremse in Mannheim entfallen. Dann darf die Miethöhe bei Neuvermietungen wieder bis zu 20 Prozent statt nur bis zu 10 Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen. Das verschärft den Mangel an bezahlbarem Wohnraum, der den finanziellen Möglichkeiten von Haushalten mit kleinen und mittleren Einkommen entspricht, noch einmal deutlich. Betroffen sind besonders Familien, Studierende, umzugswillige Senior*innen und Menschen, die für eine Beschäftigung – Fachkräfte – nach Mannheim ziehen wollen. Damit wird auch der Wirtschaftsstandort Mannheim beschädigt, wenn Mieten weiter steigen und Menschen sich keine Wohnung hier leisten können. Hinzu kommt, dass sowohl die Zweckentfremdungssatzung als auch die Absenkung der Kappungsgrenze bei laufenden Mietverträgen gefährdet sind, wenn in Mannheim kein angespannter Wohnungsmarkt mehr anerkannt wird.</p>
<p>Angesichts der weiterhin steigenden Mietpreise in Mannheim – der aktuelle Mietspiegel sieht eine Steigerung von 8,4 % auf eine durchschnittliche Kaltmiete von 9,19 € vor, die durchschnittliche Angebotsmiete liegt bei 11,37 € (2023) – ist das Ergebnis des aktuellen Gutachtens zur Landesmietpreisbegrenzungsverordnung des Landes Baden-Württemberg aus Mannheimer Sicht nicht nachvollziehbar. Aus diesem Grund muss die Stadt die detaillierten Bewertungsergebnisse des aktuellen Gutachtens einfordern, um hier Transparenz zu schaffen und mögliche Unschärfen festzustellen. Die Ergebnisse für Mannheim sind nicht öffentlich für Gemeinderat und Bevölkerung einsehbar, was die Entscheidung intransparent macht.</p>
<p>Weiterhin sollte die Stadt beim Land Baden-Württemberg ein alternatives Gutachten einfordern, wofür auch die detaillierten kommunalen Daten zum Wohnungsmarkt genutzt werden sollten. Ein Zweitgutachten könnte zu einer anderen Bewertung kommen als das vom Land beauftragte Gutachten.</p>
<p>Letztendlich muss es im Interesse von Gemeinderat und Oberbürgermeister sein, dass alle erdenklichen Maßnahmen genutzt werden, um das Wohnen in Mannheim bezahlbar zu machen. Daher erwarten wir, dass sich der Oberbürgermeister – wie sein Oberbürger-meisterkollege Uli Burchardt (CDU) aus Konstanz – auch auf Landesebene dafür stark macht, dass das Land in Mannheim weiterhin einen angespannten Wohnungsmarkt anerkennt und das Land Maßnahmen ergreift, damit Mannheim weiterhin in der Gebietskulisse der Mietpreisbremse enthalten bleibt.</p>
]]></content:encoded>
					
		
		
			</item>
		<item>
		<title>Anwohnerverträgliche Entwicklung am Riestenweg auf der Hochstätt</title>
		<link>https://fraktion-ltk.de/anwohnervertraegliche-entwicklung-am-riestenweg-auf-der-hochstaett/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Stephan Bordt]]></dc:creator>
		<pubDate>Tue, 29 Jul 2025 11:01:17 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Anträge]]></category>
		<category><![CDATA[Stadtplanung]]></category>
		<category><![CDATA[Umwelt]]></category>
		<category><![CDATA[Verkehr]]></category>
		<category><![CDATA[Wohnen]]></category>
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					<description><![CDATA[Der Gemeinderat möge beschließen:  Die Baumaßnahmen für die geplanten zweistöckigen Lagerhallen der Firma storage24 mit unterschiedlichen Nutzungsmöglichkeiten auf dem Flurstück[...]]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p>Der Gemeinderat möge beschließen:  Die Baumaßnahmen für die geplanten zweistöckigen Lagerhallen der Firma storage24 mit unterschiedlichen Nutzungsmöglichkeiten auf dem Flurstück 52200/35 am Riestenweg werden gestoppt, bis alle offenen Frage bezüglich der genehmigungsrechtlichen Situation und den verkehrlichen Belangen geklärt sind.</p>
<p>Folgende Punkte sollen geprüft werden:</p>
<ul>
<li>Unter welchen Voraussetzungen ist die ehemalige Nutzung als Bolzplatz wieder möglich?</li>
<li>Unter welchen Bedingungen ist eine Wohnbebauung an dieser Stelle möglich?</li>
<li>Unter welchen Lärmschutz- und verkehrlichen Voraussetzungen ist eine gewerbliche Nutzung in unmittelbarer Nachbarschaft der Wohnbebauung verträglich und welche planungsrechtlichen Änderungen sind dafür nötig?</li>
</ul>
<p>Über die mögliche Nutzung werden die angrenzend betroffenen Mieter*innen und Wohnungseigentümer*innen von der Stadtverwaltung eingebunden.</p>
<p>Zudem wird der zunehmende Schleichverkehr über den Bösfeldweg V, der das Verkehrsaufkommen am Riestenweg zusätzlich erhöht, unterbunden.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>Begründung:</p>
<p>Derzeit ist das Grundstück im aktuellen Flächennutzungsplan (FNP) als allgemeines Wohngebiet und im amtlichen Stadtplan der Stadt Mannheim als Grünfläche ausgewiesen. Für die Verwaltung ist der FNP als Planungsgrundlage bindend. Eine gewerbliche Nutzung ist nach diesen Vorgaben nicht möglich.</p>
<p>Der Riestenweg ist eine Wohnstraße, der die anliegenden Wohngebäude erschließt. Die Straße ist schmal und nicht für gewerblichen Verkehr ausgerichtet. Die geplante Nutzung der Hallen rund um die Uhr inklusive Wochenende ist mit der benachbarten Wohnbebauung aus Lärmschutzgründen nicht vereinbar.</p>
<p>Auf Grund der unübersichtlichen Lage und den ungeklärten Nutzungsverhältnissen auf dem benachbarten ehemaligen Bahngrundstück wird der Bösfeldweg V, der nicht für den Durchgangsverkehr zugelassen ist, immer stärker befahren. Die Zustände dort sind für die Anwohner:innen nicht tragbar.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>Hinweis: Dieser Antrag wurde weitgehend von der Fraktion Die Grünen/Die Partei konzipiert.</p>
]]></content:encoded>
					
		
		
			</item>
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