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	<description>Die Linke &#124; Tierschutzpartei &#124; Klimaliste</description>
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		<title>Wärmewende: Experten informierten über regionale Geothermie-Pläne</title>
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		<dc:creator><![CDATA[admin]]></dc:creator>
		<pubDate>Mon, 04 Nov 2024 12:24:02 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Allgemein]]></category>
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					<description><![CDATA[Am 23. Oktober besuchte die Stadträtin Dr. Jessica Martin (Klimaliste, Fraktion LTK) eine Podiumsdiskussion der Bürger-Interessen-Gemeinschaft Lindenhof e.V. (BIG) zum[...]]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p>Am 23. Oktober besuchte die Stadträtin Dr. Jessica Martin (Klimaliste, Fraktion LTK) eine Podiumsdiskussion der Bürger-Interessen-Gemeinschaft Lindenhof e.V. (BIG) zum Thema Geothermie in Mannheim. Zu den Gästen zählten der Bundestagsabgeordnete Konrad Stockmeier (FDP), Staatssekretär Dr. Andre Baumann, der Leiter der Unteren Wasserbehörde der Stadt Mannheim, Dr. Jürgen Hammer, sowie Stefan Ertle von der Firma Geohardt. Moderiert wurde die Veranstaltung von Ulrich Holl und Uwe Buckenauer von der BIG Lindenhof, die einige Fragen voranstellten: Was gibt es Neues zu Geothermie-Aktivitäten in Mannheim? Wie ist die Sicherheit der Geothermie? Wie wird der Ausbau vom Land und der Stadt begleitet? Was machen Betreiber, um Anlagen erfolgreich zu betreiben?</p>
<p>In Zeiten der Klimakrise und der zunehmenden Notwendigkeit, alternative Energiequellen zu erschließen, rückt die Geothermie als wesentlicher Faktor für die Wärmewende immer stärker in den Fokus der öffentlichen Diskussion. Diese Form der Energiegewinnung nutzt die natürliche Wärme aus dem Erdinneren und bietet eine potenziell nachhaltige und umweltschonende Alternative zu fossilen Energieträgern. Doch trotz ihrer Vorteile wird die Geothermie kontrovers diskutiert: Während Befürworter ihre nahezu unbegrenzten Ressourcen und äußerst geringe Emissionen hervorheben, warnen Kritiker vor möglichen Risiken wie Erdbeben und hohen Kosten. Doch welche Chancen und Herausforderungen bringt die Geothermie wirklich mit sich?<br />
Keine Fracking-Methoden erlaubt</p>
<p>Hierzu stellten die Veranstalter gleich zu Beginn klar, dass bei der geplanten Erdwärmegewinnung ausschließlich das Verfahren der hydrothermalen Geothermie zum Einsatz kommt. Bei diesem Verfahren werden natürliche Reservoirs mit zirkulierendem Thermalwasser genutzt. In einem geschlossenen Kreislauf wird heißes Thermalwasser zur Wärmenutzung in eine Geothermieanlage an der Erdoberfläche gefördert und das abgekühlte Wasser im Anschluss wieder in die wasserführende Gesteinsschicht zurückgeleitet. Bei der petrothermalen Geothermie dagegen, wie sie beispielsweise bei Straßburg oder Basel zum Einsatz gekommen ist, müssen Risse erst künstlich durch Fracking geschaffen oder erweitert werden, die dann als unterirdische Wärmetauscherflächen dienen. Diese sei jedoch in Deutschland verboten. Hierzulande ist nur die hydrothermale tiefe Geothermie erlaubt, die als risikoarm gilt.</p>
<p>Die Firma Geohardt plant ein Drittel der Fernwärmeversorgung im Raum Mannheim mit Geothermie abzudecken – ein wichtiger Schritt zur Fernwärme-Dekarbonisierung und auf dem Weg der Stadt Mannheim, bis 2030 klimaneutral zu werden. In Voruntersuchungen seien um die 70 Quadratkilometer östlich von Mannheim bis Walldorf untersucht worden. Diese zeigten, dass die geologischen Gegebenheiten als sehr gut zu betrachten seien. Basierend auf den Untersuchungen kämen mehrere Standorte infrage und es sei auch bereits eine Präferenz klar geworden. Der genaue Standort sei jedoch noch nicht spruchreif, weil noch nicht geklärt sei, ob dieser auch genehmigt werde. Der Zeitrahmen bis zum Baubeginn sei nun hauptsächlich abhängig von mehrschrittigen Genehmigungsverfahren.</p>
<p>Was die Genehmigungsverfahren angeht, gibt es aktuell eine erst kürzlich von der Bundesregierung beschlossene Neuerung im Bundesgesetz. Der Gesetzentwurf erfasst Vorhaben zur Aufsuchung und Gewinnung von Energie aus Geothermie sowie Wärmepumpen und Wärmespeicher. Diese Vorhaben sollen in ihrer Schlüsselrolle gestärkt werden und daher bei behördlichen Abwägungen als Belang mit einem überragenden öffentlichen Interesse gewichtet werden. MdB Stockmeier ergänzte per Videoschalte aus Berlin, das Ziel der Gesetzesreform sei die Beschleunigung von Planungs- und Genehmigungsverfahren. Dabei betonte er, dass dadurch keine Lockerung der Kriterien stattfindet, sondern lediglich der Zeitrahmen für Entscheidungen festgelegt werde.<br />
Bayern: Geothermie liefert mehr Wärme als das GKM</p>
<p>Aus dem Beitrag von Herrn Dr. Hammer wurde schnell klar: Die Stadt Mannheim hat nur eine begleitende Rolle. Geothermieanlagen unterliegen zunächst der bergrechtlichen Genehmigungspflicht. Die Landesbergdirektion des Regierungspräsidiums Freiburg ist dabei die genehmigende Behörde. Antragssteller sei Vulcan Energy. Die Untere Wasserbehörde habe zwar nur eine vermittelnde und beratende Rolle, begrüße aber die Geothermie-Erschließung ausdrücklich. Als Vorbild für die Geothermieanlage könne nach Herrn Ertle von Geohardt die Anlage in Bruchsal dienen, die von mittlerer Größe sei und bis in eine Tiefe von 2,5 km reiche. Sie versorgt 20.000 Haushalte mit Fernwärme und habe unter Berücksichtigung der Sicherheitsstandards nie Seismizität ausgelöst. Weiterhin werden in Bayern über verschiedene Geothermieanlagen hinweg bereits 2,8 Terawattstunden pro Jahr gefördert, was die thermische Leistung des Großkraftwerks Mannheim übertreffe.</p>
<p>Im Laufe der Diskussion beschrieben die Teilnehmer verschiedene technische Sicherheitsmaßnahmen. Herr Baumann nannte dabei das 3D-seismische Monitoring, das gegenüber dem Bau früherer Anlagen eine Neuerung darstelle. Eine Live-Überwachung der Seismik, die mittels eines Ampelschemas seismische Aktivität abbilde, führe dazu, dass Bohrungen rechtzeitig heruntergefahren werden können. Zur Überwachung seien in einem Umkreis von 3 bis 4 km Geophone angelegt. Dr. Hammer ergänzte, diese seien derart sensibel, dass sogar das sonntägliche LKW-Fahrverbot abgebildet werden könne. Neben der Umfeldmessung an der Erdoberfläche werden auch im Bohrkopf in der Tiefe Sensoren eingesetzt.</p>
<p>Angesprochen auf einen Schadensersatz bei Beschädigung von Bausubstanz durch Erdbeben, beschrieb Staatssekretär Dr. Baumann eine dreistufige Absicherung. Unternehmen seien vom Baden-Württembergischen Umweltministerium zu einer Haftpflichtversicherung verpflichtet. Diese greife im ersten Schritt und umfasse eine Absicherung von 20 Millionen pro seismischem Ereignis für maximal 2 Ereignisse pro Jahr. Im zweiten Schritt zahle die Bergschadensausfallkasse. Wenn das nicht ausreiche, müssen im dritten Schritt die beteiligten Unternehmen Geohardt und Vulcan Energy bis zur Insolvenz haften. In jedem Fall bestehe eine Verpflichtung zur vollständigen Schadensregulierung. MdB Stockmeier betonte, dass die Änderung des Geothermiegesetzes nicht die zusätzlichen Sicherungmaßnahmen der Landesebenen konterkariere.</p>
<p>Im zweiten Teil der Podiumsdiskussion ging es um eine mögliche Lithium-Gewinnung. Stockmeier vertrat dabei die Meinung, dass diese hauptsächlich von kommerziellem Interesse sei und seiner Meinung nach nicht von Steuerzahlern subventioniert werden soll. Staatssekretär Baumann unterstrich die immens wichtige Rolle des „weißen Goldes“ für die E-Mobilität, einem wesentlichen Baustein zur Erreichung der Klimaziele im Verkehrssektor. Er bestätigte, dass keine Steuermittel zum Einsatz gebracht werden, jedoch Forschungsmittel des Landes für gezielte Forschungsprojekte eingesetzt wurden. Dr. Hammer ergänzte, dass Lithium nirgends so umweltfreundlich gewonnen werden kann wie aus Thermalwasser. Das bisher verwendete Lithium aus Überseeregionen werde zumeist unter fragwürdigen Umständen für Mensch, Tier und Umwelt gefördert. Die Firma Geohardt besitzt das Bergrecht auf Lithium. Herr Ertle stellte klar, dass das Lithium trotz der großen Vorteile bei der Wertschöpfung eine nachrangige Rolle einnehmen wird. Erst nach der Wärmeextraktion bei ca. 60 Grad wird unter Druck das Lithium aus dem Thermalwasser entnommen.<br />
Auch für Geothermie gelten Umwelt-, Natur- und Gewässerschutz</p>
<p>In der anschließenden Diskussion hatten Besucher:innen die Möglichkeit, ihre Fragen zu stellen. Dem Bedenken, dass die Gewichtung von Geothermievorhaben bei behördlichen Abwägungen als „Belang mit einem überragenden öffentlichen Interesse“ möglicherweise zu einem verminderten Umwelt-, Natur- und Gewässerschutz führen könne, wurde entgegengesetzt, dass die geltenden Gesetze im Natur- und Wasserschutz auch weiterhin ihre Gültigkeit behalten. Eine Gefährdung der Umwelt durch entstehende Rückstände oder Schlämme sei nicht zu erwarten, da es sich bei der Anlage um einen geschlossenen Wasserkreislauf handelt, bei dem lediglich Wärme und – über einen Magneten – Lithium entnommen wird. Das Thermalwasser wird dann über ein zweites Bohrloch in die Tiefe zurückgeführt.</p>
<p>Eine Frage nach den zukünftigen Strompreisen konnte zwar nicht abschließend beantwortet werden, da Preise immer abhängig vom Markt seien. Da die tiefe Geothermie jedoch Wärme von 160 bis 170 Grad Celsius fördert, ist sie sehr effizient und benötigt verhältnismäßig wenig Strom. Zu guter Letzt wird somit also auch noch ein wesentlicher Vorteil der Tiefen Geothermie gegenüber der Flusswärmepumpe – als einzig weitere klimaneutrale Option der Wärmeerzeugung – offensichtlich: Während der Preis der Flusswärme aufgrund des relativ hohen Strombedarfs hauptsächlich von diesem abhängig ist, bietet die Geothermie die Möglichkeit, die Preisentwicklung stabil und weitgehend unabhängig von Strompreisschwankungen zu halten.</p>
<p>Insgesamt wurde deutlich, dass die Geothermieanlage als Vorzeigeprojekt zu hundert Prozent gelingen soll und von allen Beteiligten eine hohe Akzeptanz angestrebt wird. Ein besonderer Dank geht an die BIG Lindenhof für die Organisation dieser hochkarätigen Veranstaltung mit der Möglichkeit, sich direkt am Puls politischer Entscheidung und planerischer Prozesse zu informieren.</p>
<p>Beitrag der Fraktion LTK im Mannheimer Gemeinderat</p>
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			</item>
		<item>
		<title>Ergänzungsantrag zur Umbenennung Straßen in Rheinau-Süd</title>
		<link>https://fraktion-ltk.de/ergaenzungsantrag-zur-umbenennung-strassen-in-rheinau-sued/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[LI.PAR.Tie.-Archiv]]></dc:creator>
		<pubDate>Fri, 04 Feb 2022 10:53:06 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[LI.PAR.Tie]]></category>
		<category><![CDATA[Geschichte]]></category>
		<category><![CDATA[Kommunal]]></category>
		<category><![CDATA[Rheinau]]></category>
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					<description><![CDATA[Der Gemeinderat möge beschließen: 1. Punkt 1 der Vorlage V016/2022 wird wie folgt geändert: Die Informationsschilder an den betroffenen Straßen[...]]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p>Der Gemeinderat möge beschließen:<br />
1. Punkt 1 der <a href="https://buergerinfo.mannheim.de/buergerinfo/getfile.asp?id=8168092&amp;type=do">Vorlage V016/2022</a> wird wie folgt geändert: Die Informationsschilder an den betroffenen Straßen in Rheinau-Süd sollen leichter verständlich formuliert werden. Die Leser*in soll unmittelbar verstehen, warum eine Umbenennung notwendig ist (Änderungswünsche gefettet hervorgehoben).<br />
Zu 1.1. Gustav-Nachtigall-Straße:<br />
„Gustav Nachtigal (1834-1885) betrieb aktiv als Forschungsreisender u. Reichskommissar den gewaltsamen kolonialpolitischen „Wettlauf um Afrika“. Die Straße wurde 1935 im Sinne der NS-Propaganda für Krieg und Rassismus benannt. Diese Ehrung entspricht nicht den heutigen Werten, eine Umbenennung ist vorgesehen.“<br />
Zu 1.2. Leutweinstraße:<br />
„Theodor Leutwein (1849-1921) legte als Gouverneur von Deutsch-Südwestafrika (Namibia) die Grundlagen einer rassistischen Kolonialherrschaft und einen auf Völkermord angelegten Kolonialkrieg. Die Straße wurde 1935 im Sinne der NS-Propaganda für Krieg und Rassismus benannt. Diese Ehrung entspricht nicht den heutigen Werten, eine Umbenennung ist vorgesehen.“<br />
Zu 1.3. Lüderitzstraße:<br />
„Adolf Lüderitz (1834-1886) war eine Schlüsselfigur der gewaltsamen deutschen Kolonialpolitik, insbesondere in Deutsch-Südwestafrika (Namibia). Die Straße wurde 1935 im Sinne der NS-Propaganda für Krieg und Rassismus benannt. Die Benennung entspricht nicht den heutigen Werten, eine Umbenennung ist vorgesehen.“<br />
Zu 1.4. Sven-Hedin-Weg:<br />
„Der schwedische Forschungsreisende Sven Anders Hedin (1865-1952) propagierte die „germanische Rasse“, vertrat die absurde Idee einer „jüdischen Weltverschwörung“ und unterstützte das NS-Regime und seine Expansionskriege. Die 1985 erfolgte Straßenbenennung entspricht nicht den heutigen Werten, eine Umbenennung ist vorgesehen.“</p>
<p>2. Punkt 2 in der Vorlage V016/2022 wird ergänzt und verdeutlicht:<br />
Das Verfahren zur Bürgerbeteiligung dient der Meinungsbildung. Es soll so gestaltet werden, dass eventuelle Kontroversen befriedet werden und unterschiedliche Vorschläge in einen stadtweiten Konsens bzw. Kompromiss münden.<br />
Vorschläge der Anwohner*innen werden in das gesamtstädtische Verfahren eingebunden.</p>
<p>Begründung:<br />
1. Die Zusatzbeschilderung sollte in möglichst einfacher und klarer Sprache darlegen, weshalb die Namensgeber dieser Straßen höchst problematisch sind. Hierfür ist es u.a. sinnvoll, den Begriff „Kolonialrevisionismus“ zu umschreiben, da dies ein akademischer Fachbegriff ist und von vielen Menschen nicht verstanden wird.<br />
2. Die Bürgerbeteiligung soll dazu dienen, für das Thema und die notwendige Umbenennungen zu sensibilisieren. Über die Namensgebung sollen alle Bürger*innen der Stadt diskutieren können, wobei Vorschläge der betroffenen Anlieger*innen eingebunden werden sollen.</p>
]]></content:encoded>
					
		
		
			</item>
		<item>
		<title>Verwaltungsrichtlinien fürs Abschleppen</title>
		<link>https://fraktion-ltk.de/verwaltungsrichtlinien-fuers-abschleppen/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[LI.PAR.Tie.-Archiv]]></dc:creator>
		<pubDate>Thu, 11 Mar 2021 14:29:55 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[LI.PAR.Tie]]></category>
		<category><![CDATA[Fahrrad]]></category>
		<category><![CDATA[Kommunal]]></category>
		<category><![CDATA[Recht]]></category>
		<category><![CDATA[Verkehr]]></category>
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					<description><![CDATA[Der Gemeinderat möge beschließen: Die Verwaltung erarbeitet verschärfte Abschlepprichtlinien, aus denen transparent ersichtlich wird, wann bei behinderndem Falschparken abgeschleppt wird[...]]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p>Der Gemeinderat möge beschließen: Die Verwaltung erarbeitet verschärfte Abschlepprichtlinien, aus denen transparent ersichtlich wird, wann bei behinderndem Falschparken abgeschleppt wird und wo Verkehrsteilnehmer*innen sich melden können, wenn sie eine entsprechende Situation vorfinden. Zeitgleich wird eine Kampagne (u.a. Hinweiszettel an parkende Fahrzeuge) gestartet, um über das unerlaubte Parken auf Gehwegen, Radwegen und Radspuren aufzuklären.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>Begründung:</p>
<p>Leider nehmen die Behinderungen insbesondere auf Rad- und Fußwegen durch unzulässig abgestellte Fahrzeuge stetig zu. Gehwege werden vielerorts durch unerlaubtes Gehwegparken und eine drastische Verschmälerung der Durchgangsbreite z.B. für Kinderwagen oder Rollstühle nicht mehr zugänglich. An Kreuzungsübergängen ist oft kein Durchkommen mehr. Auch Radwege und -spuren sind häufig zugestellt und zwingen Radfahrende, auf die Kfz-Spur auszuweichen. Dabei entstehen sehr gefährliche Situationen. Zu selten hat dieses Falschparken Folgen, was dazu führt, dass mittlerweile viele irrtümlicherweise glauben, es hätte sich ein sog. Gewohnheitsrecht etabliert. Verbunden mit einer vorgeschalteten Aufklärungskampagne (Hinweis-Flyer an Fahrzeugen) kann das dann konsequente Abschleppen im Zusammenhang mit der Neuordnung der Parkstände Abhilfe schaffen.</p>
]]></content:encoded>
					
		
		
			</item>
		<item>
		<title>LI.PAR.Tie. begrüßt Ausübung des Vorkaufsrechts</title>
		<link>https://fraktion-ltk.de/li-par-tie-begruesst-ausuebung-des-vorkaufsrechts/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[LI.PAR.Tie.-Archiv]]></dc:creator>
		<pubDate>Wed, 17 Feb 2021 11:29:08 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[LI.PAR.Tie]]></category>
		<category><![CDATA[12-Punkte-Programm]]></category>
		<category><![CDATA[Kommunal]]></category>
		<category><![CDATA[Recht]]></category>
		<category><![CDATA[Sozialer Wohnungsbau]]></category>
		<category><![CDATA[Wohnen]]></category>
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					<description><![CDATA[Die Stadt Mannheim hat bekanntgegeben, dass sie erstmals ihr Vorkaufsrecht nach § 24 BauGB ausüben möchte, um auf einem unbebauten[...]]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p>Die Stadt Mannheim hat bekanntgegeben, dass sie erstmals ihr Vorkaufsrecht nach § 24 BauGB ausüben möchte, um auf einem unbebauten Grundstück preiswerte Wohnungen zu schaffen. Es handelt sich dabei um ein 1.364 Quadratmeter großes Grundstück in Neuhermsheim, das ein Projektentwickler von einer Erbengemeinschaft gekauft hatte.</p>
<p>Bei der Gemeinderatssitzung am 2. Februar wurde nach langer und heftiger Debatte über die entsprechende <a href="https://buergerinfo.mannheim.de/buergerinfo/getfile.asp?id=8150891&amp;type=do">Vorlage der Verwaltung</a> abgestimmt. Ursprünglich wollte die Verwaltung alle drei durch die Erbengemeinschaft an den Projektentwickler veräußerten Grundstücke kaufen, und zwar zum Verkehrswert. In der dann überarbeiteten Verwaltungsvorlage sollte nur noch das größte dieser drei Grundstücke von der Stadt übernommen werden, da nur hier der Bau von mehr als zehn Wohneinheiten – Voraussetzung für die Umsetzung der Sozialquote – sicher möglich ist. Zudem sollte dieses Grundstück zum tatsächlich erzielten Verkaufspreis von der Stadt übernommen werden, der mit 1.211 €/qm deutlich über den ermittelten Verkehrswerten (Dezember 2018: 660 €/qm, aktuell: 803 €/qm) liegt. Mit Stimmen von LI.PAR.Tie., Grünen und SPD erhielt die Verwaltung den Auftrag für die Ausübung des Vorkaufsrechts. Vehement dagegen war das andere Lager des Hauses: CDU („Wir wollen an sozialer Marktwirtschaft festhalten“), ML („Schutz der Vertragsfreiheit“), FDP/MfM („Investoren werden abgeschreckt“) und AfD („kalte Enteignung“).</p>
<p>Laut <a href="https://www.gesetze-im-internet.de/bbaug/__24.html">§ 24 (3) BauGB</a> darf das Vorkaufsrecht nur ausgeübt werden, wenn es das „Wohl der Allgemeinheit“ rechtfertigt. Ob die Schaffung von preiswertem Wohnraum als ausreiche Begründung für das Ausüben des Vorkaufsrechts anerkannt wird, wird möglicherweise erst eine gerichtliche Auseinandersetzung zeigen. In einer Stadt mit „angespanntem Wohnungsmarkt“, worunter Mannheim seit Juni 2020 offiziell zählt und weshalb die Mietpreisbremse eingeführt wurde, sollte dies aber ein ausreichender Grund sein.</p>
<p>Denn die spekulationsbedingte Bauland-Preisentwicklung bei den betreffenden Grundstücken in Neuhermsheim zeigt die Notwendigkeit des Eingreifens der Stadt: Wenn innerhalb von zwei Jahren der erzielbare Verkaufspreis um 83 % gegenüber dem ermittelten Verkehrswert gestiegen ist, so können bei derartigen enormen Preissteigerungen auf dem freien Markt keine preiswerten Wohnungen entstehen. Die Stadt und die öffentliche Hand müssen eingreifen und dafür auch öffentliches Geld einsetzen, denn Wohnen ist Menschenrecht unabhängig vom eigenen Geldbeutel.</p>
<p>So ist dieser Vorgang ein erster Schritt in die richtige Richtung und kann auch zu mehr Klarheit und Rechtssicherheit für künftige Vorgänge dieser Art beitragen. Zumal der von der Bundesregierung eingebrachte Entwurf für das Baulandmobilisierungsgesetz den Kommunen unter Anerkennung akuten Wohnraummangels in Ballungsräumen verbesserte Instrumente des Vorkaufsrechts in die Hand geben soll.</p>
<p>Dies wird nicht der letzte Fall sein, bei dem die Stadt von ihrem Vorkaufsrecht Gebrauch macht. Zukünftig darf die Stadt aber nicht mehr den durch Spekulation in die Höhe getriebenen Verkaufspreis zahlen, sondern nur noch den festgelegten Verkehrswert. Wir erwarten da mehr Rechtssicherheit, um nicht durch das Bezahlen von Spekulationspreisen unnötige finanzielle Belastungen zu erzeugen.</p>
<p>Der Bodenfonds, aus dem die Differenz zwischen dem Kauf- und Verkaufspreis voraussichtlich an die GBG finanziert wird, muss in den kommenden Jahren mit mehr städtischen Haushaltsmitteln verstärkt werden, um aktiv und positiv gestaltend in den Wohnungsmarkt eingreifen zu können.</p>
<p>Im Gegensatz zu einem profitorientierten Privatinvestor würde die GBG dauerhaft und nicht nur für 15 oder 20 Jahre für preiswerte Mieten sorgen. Wir fordern allerdings für die Bebauung auf dem betreffenden Grundstück in Neuhermsheim nicht nur 30 %, sondern 50 bis 100 % preiswerte Wohnungen, die in Form von Sozialwohnungen über den geförderten Wohnungsbau entstehen könnten.</p>
<p>Dass der derzeitige Käufer dieses Grundstücks zu keiner Abwendungsvereinbarung bereit ist und nur gegen finanziellen Ausgleich durch die Stadt die Sozialquote umsetzen würde, bestätigt wiederum: Preiswertes Wohnen kann durch profitorientierte Investoren nicht ermöglicht werden. Aus diesem Grund sehen wir auch die Konzentration auf Abwendungsvereinbarungen kritisch. Dadurch kann langfristig preiswertes Wohnen nicht gesichert werden. Das Vorkaufsrecht ist die wirkungsvollere Maßnahme für dauerhaft preiswerte Mieten.</p>
]]></content:encoded>
					
		
		
			</item>
		<item>
		<title>Entfristungen im Stadtraumservice</title>
		<link>https://fraktion-ltk.de/entfristungen-im-stadtraumservice/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[LI.PAR.Tie.-Archiv]]></dc:creator>
		<pubDate>Tue, 02 Feb 2021 13:23:39 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[LI.PAR.Tie]]></category>
		<category><![CDATA[Arbeit]]></category>
		<category><![CDATA[Kommunal]]></category>
		<category><![CDATA[Recht]]></category>
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					<description><![CDATA[Der Gemeinderat möge beschließen, dass es zukünftig nach einjähriger Tätigkeit im Eigenbetrieb Stadtraumservice zu keinem weiteren befristeten Arbeitsvertrag kommen soll.[...]]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p>Der Gemeinderat möge beschließen, dass es zukünftig nach einjähriger Tätigkeit im Eigenbetrieb Stadtraumservice zu keinem weiteren befristeten Arbeitsvertrag kommen soll.</p>
<p>Die bereits bestehenden wiederholt befristeten Verträge sollen stufenweise in einem Zeitraum von zwei Jahren, also bis Ende 2022 entfristet werden.</p>
<p>Dabei darf es Ausnahmen aus angemessenen Sachgründen geben, beispielsweise bei Krankheitsvertretungen oder nach und im Ausbildungsverhältnis.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>Begründung:</p>
<p>Langjährig und wiederholt befristete Beschäftigung trotz guter Arbeit nimmt den betroffenen Beschäftigten die Planungssicherheit für ihre Zukunft. Der Stadtraumservice sollte in der Lage sein, nach einjähriger Tätigkeit die Arbeitsqualität der Beschäftigten einzuschätzen. Somit benötigt es keine weitere befristete Tätigkeit.</p>
<p>Durch die Entfristung müssen dann Verträge auch nicht jährlich neu aufgesetzt werden, Verwaltungsaufwand kann eingespart werden. Darüber hinaus bietet ein sicheres Beschäftigungsverhältnis seitens des Stadtraumservice einen Vorteil auf dem Arbeitsmarkt und ermöglicht so eine gute Personalgewinnung.</p>
<p>Von unserem Informationsstand ausgehend halten wir es für eine realistische Einschätzung, im gesamten Stadtraumservice 2021 noch 20 Beschäftigten einen unbefristeten Arbeitsvertrag zu ermöglichen. Laut V548/2020 arbeiten 69 Beschäftigte befristet beim Stadtraumservice. Unter Berücksichtigung, dass ein Teil dieser Beschäftigten noch kein Jahr im Stadtraumservice tätig ist oder teilweise unter Ausnahmen wie der Krankheitsvertretung fällt, sollte es realistisch sein, die restlichen Beschäftigungsverhältnisse bis 2022 zu entfristen.</p>
<p>Neu eingestellten Beschäftigten soll zukünftig ein „Kettenvertrag“ erspart bleiben und sie sollen nach einjähriger Tätigkeit einen unbefristeten Arbeitsvertrag erhalten.</p>
]]></content:encoded>
					
		
		
			</item>
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