Der Ausschuss für Sport und Freizeit möge dem Gemeinderat den Änderungsantrag zur Beschlussvorlage V073/2025 (Entgeltfestsetzung für die städtischen Eissportstätten) empfehlen und der Gemeinderat beschließen:
Die Entgeltgeltfestsetzung für städtische Eissporthallen wird wie folgt geändert:
- Punkt I. 1.1.2 (Begünstigte, u.a. Kinder): Erhöhung auf 4,50 € anstatt 6,00 €
- Preiserhöhung um maximal 20 % bei allen Gebühren unter Punkt I
- Punkt II. 5.1 (gewerbliche/private Veranstaltungen): Erhöhung des Mindestentgeltes auf 10 % der Nettoeinnahmen und mind. 300,00 €/Std. (anstatt wie vorgesehen unverändert mind. 250,00 € pro Stunde)
Begründung:
Preiserhöhungen von bis zu 50 % (bei Begünstigten) auf einmal sind ein enormer Preissprung, der den Besucher:innen nicht zu vermitteln ist und v.a. Familien vor besondere Härten stellt. Dass besonders Bevölkerungsgruppen mit wenig oder gar keinem Einkommen überproportional stark belastet werden, ist nicht gerecht. Soziale Teilhabe durch Teilnahme an sportlichen Aktivitäten wird dadurch für viele Bevölkerungsgruppen erschwert. Daher soll die Preiserhöhung für Eintritte auf maximal 20 % gedeckelt und das Entgelt für Begünstigte sogar nur auf 4,50 € erhöht werden.
Gleichzeitig ist es nicht nachvollziehbar, wieso angesichts gestiegener Kosten das Mindestentgelt für gewerbliche/private Nutzungen nicht erhöht werden soll. Auch derartige Nutzer:innen sollen einen adäquaten Beitrag zu den gestiegenen Kosten leisten, weshalb wir vorschlagen, das Mindestentgelt auf 300,00 € je Stunde zu erhöhen.