Der Gemeinderat möge beschließen:
- Die Verwaltung und die Eigenbetriebe der Stadt Mannheim prüfen die rechtlichen Möglichkeiten, in Ausschreibungen soziale und inklusive Kriterien festzulegen, und stellen das Ergebnis dem Gemeinderat vor.
- Sollten mehr Möglichkeiten bestehen als bisher genutzt, werden diese zukünftig in allen Ausschreibungen zum Tragen kommen.
Begründung:
In einer Ausschreibung der Stadt Mannheim zur Vergabe der Spielplatzreinigung mit mehreren Losen für das Jahr 2025 sind nach Angaben eines Bieters bisherige Klauseln bezüglich der besonderen Anforderungen an die Einbeziehung Langzeitarbeitsloser mit Betreuungsbedarf weggefallen. Dieser und ein weiterer Bieter, die bisher bei der Spielplatzreinigung genau dieses Anforderungsprofil erfüllten, konnten die Ausschreibung nicht für sich entscheiden. Zum Zug kam ein Anbieter ohne derartige soziale Leistungen. Die verlorene Ausschreibung führt voraussichtlich die Menschen, die bisher in der Spielplatz-reinigung tätig waren und begleitend sozialpädagogisch betreut wurden, zurück in die unbetreute Arbeitslosigkeit.
Die Stadt und ihre Eigenbetriebe tragen unserer Ansicht nach eine besondere Verantwortung als Arbeitgeberinnen bei der Einbeziehung der auf dem Arbeitsmarkt benachteiligten Menschen. Die Integration und Beschäftigung dieser Menschen ermöglicht ihnen eine Erwerbsarbeit und spart der Gesellschaft Transferleistungen. Ihre besondere Berücksichtigung muss auch durch Ausschreibungen gewährleistet sein. Deshalb müssen Stadt und Eigenbetriebe zu Ausschreibungen mit sozialen und inklusiven Anforderungen zurückkehren, sofern diese sich mit EU-Recht und anderen Rechtsebenen vereinbaren lassen. Der Gemeinderat bzw. die zuständigen Ausschüsse müssen über die Möglichkeiten und Beschränkungen bei Ausschreibungen informiert werden.