Für den Gesundheitsschutz: Silvester-Böllerei begrenzen

Der Gemeinderat möge beschließen:  Die Stadt Mannheim erlässt eine Allgemeinverfügung nach der Ersten Verordnung zum Sprengstoffgesetz, § 24 (2), um das Zünden von Feuerwerkskörpern mit Knallwirkung am 31. Dezember und 1. Januar in allen dicht besiedelten Quartieren und Stadtteilzentren zu untersagen.

 

Begründung:

Die rechtliche Grundlage für eine Allgemeinverfügung, um in bestimmten Gebieten das Böllern rund um Silvester zu untersagen, ergibt sich aus dem 2. Absatz in § 24 der 1. SprengV:

Die zuständige Behörde kann allgemein oder im Einzelfall anordnen, dass pyrotechnische Gegenstände
1. der Kategorie F2 in der Nähe von Gebäuden oder Anlagen, die besonders brandempfindlich sind, und
2.
der Kategorie F2 mit ausschließlicher Knallwirkung in bestimmten dichtbesiedelten Gemeinden oder Teilen von Gemeinden zu bestimmten Zeiten
auch am 31. Dezember und am 1. Januar nicht abgebrannt werden dürfen. Eine allgemeine Anordnung ist öffentlich bekanntzugeben.

Unter Kategorie F2 fallen Feuerwerkskörper, die ab dem 18. Lebensjahr in der Zeit vom 28. bis 31. Dezember erworben und nur in der Silvesternacht im Freien verwendet werden dürfen. In der 1. SprengV kommt die Eigenschaft ausschließlicher Knallwirkung hinzu. Silvesterraketen und andere auf Lichteffekte ausgerichtete Feuerwerkskörper zählen also nicht dazu.

Durch die entsprechende Allgemeinverfügung werden die Menschen in dicht besiedelten Gebieten der Stadt Mannheim vor psychischen und gesundheitlichen Schäden, die von Feuerwerkskörpern mit Knallwirkung ausgehen, geschützt. Die Knallkörper können eine Lautstärke von bis zu 175 Dezibel erreichen und das Gehör dauerhaft schädigen. Bereits ein einziger Knall von mehr als 150 Dezibel kann ein Knalltrauma auslösen und zu Schwerhörigkeit und anhaltenden Ohrgeräuschen führen. Außerdem werden durch die Knalleffekte Menschen aus Kriegsgebieten oder mit vergleichbaren Traumata psychisch stark belastet. Die Allgemeinverfügung wäre deshalb auch ein Akt der Rücksichtnahme auf unsere davon betroffenen Mitbürger:innen.

Haus- und Wildtiere sind vom Lärm des Silvesterfeuerwerks und insbesondere der Böller  besonders stark betroffen. Sie werden extrem verängstigt. Auch bei ihnen treten chronische Hörschäden auf. Vögel und Fledermäuse werden zu lebensgefährlichen Panikreaktionen getrieben.

Die Fraktion tritt für eine generelle Einschränkung des Silvesterfeuerwerks ein, das neben der Lärmbelästigung auch zu einer extremen Feinstaubbelastung, einem enormen Müllaufkommen und zu nicht selten schweren Verletzungen mit entsprechendem Rettungs- und Versorgungsaufwand führt. Die Erste Verordnung zum Sprengstoffgesetz bietet den eindeutigen rechtlichen Rahmen, um zumindest eine teilweise Einschränkung als wichtigen Schritt in die richtige Richtung zu erreichen. Sicherheits- und Rettungskräfte werden ein Stück weit entlastet. Der Silvesternacht würde viel von ihrem Schrecken genommen und sie wäre wieder viel eher das, was sie sein sollte: eine fröhliche, unbeschwerte Feier.