Satzungsänderung Schülerbeförderungskosten: Definition stundenplanmäßiger Unterricht

Der Gemeinderat möge beschließen:  Die Satzung der Stadt Mannheim über die Erstattung der notwendigen Schülerbeförderungskosten in der Fassung vom 07.02.2023, § 2, Absatz 3 „Stundenplanmäßiger Unterricht“, Punkt 2 wird wie folgt geändert:

Zum stundenplanmäßigen Unterricht gehören auch sonstige außerschulische Veranstaltungen, insbesondere die Teilnahme an Betriebsbesichtigungen, Bundesjugendspielen, Exkursionen, Jahresausflügen, Schulfeiern, Schullandheimaufenthalten sowie Studien- und Theaterfahrten.

 

Begründung:

Die Satzung vom 07.02.2023* hat die Voraussetzungen für die Übernahme der Schülerbeförderungskosten im Vergleich zur vorherigen Regelung deutlich verschlechtert. Im Gegensatz zur vorherigen Regelung werden Beförderungskosten für außerschulische Lerngänge (siehe auch Bildungsplan BW unter 2.1) nicht mehr übernommen. Dies muss korrigiert werden, da ein moderner Unterricht nicht nur im Schulgebäude stattfindet, sondern außerschulische Lerngänge ebenfalls zum Unterricht gehören. Die derzeitige Regelung bedeutet eine zusätzliche finanzielle Belastung für die Eltern, für einige nicht tragbar, und eine zusätzliche  Arbeitsbelastung für Lehrerinnen und Lehrer