Satzung über die Erhebung einer Pferdesteuer

Der Gemeinderat möge beschließen:  Die Verwaltung erarbeitet eine Satzung über die Erhebung einer Pferdesteuer in Mannheim und legt diese dem Gemeinderat zur Abstimmung vor.

Begründung:

Es gibt mindestens drei Gründe, in Mannheim eine Pferdesteuer einzuführen:

1. Das Gerechtigkeitsempfinden der Bevölkerung: Viele Menschen in Mannheim halten mindestens einen Hund. Die allermeisten davon bezahlen Hundesteuer, die gerade erhöht worden ist. Für sie ist es schwer nachvollziehbar, warum sie für ihr Haustier eine Steuer zu entrichten haben, während die kostspielige, überwiegend eher privilegierten Kreisen vorbehaltene Haltung von Pferden nicht besteuert wird.

2. Pferdeäpfel auf befestigten Wegen sind ein Ärgernis. Die meisten Reiter:innen steigen nicht vom Ross herab, um sie zu entfernen. Das überlassen sie der öffentlichen Hand, ohne für die Kosten aufzukommen, während die überwiegende Zahl der Hundehalter:innen die Hinterlassenschaften ihrer Vierbeiner im Beutel entsorgt.

3. Der Mannheimer Zukunftshaushalt macht neben Einsparungen auch Mehreinnahmen nötig. Eine Pferdesteuer wäre dabei ein Angleich an andere Steuern wie der Hundesteuer ohne besondere Härten.

Den Mitgliedern der Fraktion LTK schwebt ein moderater Betrag oberhalb der Höhe der Steuer für den Ersthund vor, der auf jeden Fall über den Kosten für den Verwaltungsaufwand liegen sollte. Selbst wenn im Saldo nur ein mittlerer fünfstelliger Betrag an Mehreinnahmen herauskommen sollte, wäre dies ein regelmäßiger Beitrag für den Haushalt der Stadt.

Die Erfassung der Pferde und ihrer Halter:innen in Mannheim ist leistbar. Alle Pferde haben einen Pferdepass (Equidenpass). Sie sind beim Veterinäramt und bei der Tierseuchenkasse gemeldet. Damit sind ihre Daten bekannt.