Hundesteuer: Neue Kategorie Adoptionshunde mit 50 Prozent Ermäßigung

Der Gemeinderat möge beschließen:  Es wird in der Bemessung der kommunalen Hundesteuer eine neue Kategorie eingeführt und mit 50 Prozent der regulären Hundesteuer bemessen: Adoptionshunde mit Nachweis.

 

Begründung:

Die Bemessung der Hundesteuer kennt bisher folgende Kategorien: Ersthund, Zweithund, Kampfhunde, ermäßigt (z.B. Begleithunde) und steuerbefreit (aus dem Tierheim Mannheim mit Nachweis). Es gibt jedoch auch Hunde, die aus anderen Tierheimen oder von anerkannten Hunderettungsorganisationen kommen, die sogenannten Adoptionshunde. Für diese Hunde müssen entsprechende Nachweise erbracht werden, um damit keine Vorteile bei Erwerb oder Aufnahme aus dubiosen Quellen wie z.B. private Rettungsinitiativen von Straßenhunden aus dem Ausland zu ermöglichen. Bei Einführung der neuen Kategorie kann die Fraktion LTK der von der Verwaltung vorgeschlagenen Erhöhung der Hundesteuer, z.B. beim Ersthund von 108 Euro auf 138 Euro, zustimmen.