Die Verwaltung möge berichten:
- Gibt es in Städtischen Einrichtungen Erzieher*innen, die im Ruhestand sind, aber zur Überbrückung stundenweise in Einrichtungen arbeiten?
- Wenn ja, wie ist das Verfahren und wie wird es beworben?
- Wenn nein, warum nicht?
Begründung:
Durch den Personalmangel in Einrichtungen in städtischer und freier Trägerschaft wurden die täglichen Betreuungszeiten um eine Stunde verkürzt. Berufstätigen Eltern muss aber gewährleistet werden, dass ihre Kinder während der Berufstätigkeit betreut werden. Erzieher*innen, die schon in Rente sind, könnten zur Überbrückung, bis die Notlage sich entschärft hat, für die gekürzten Betreuungszeiten in Einrichtungen mit einer Aufwandsentschädigung eingesetzt werden, wie das bereits in einigen Kommunen in Baden-Württemberg der Fall ist.