Einseitiges Parken am Schillerplatz umsetzen

und Stellplätze in den umliegenden Parkhäusern anbieten

Der Gemeinderat möge beschließen:

  1. Mit der Neuordnung des Gehwegparkens am Schillerplatz wird an den umliegenden Straßen, wie ursprünglich vorgesehen und dem Bezirksbeirat vorgelegt, nur einseitiges Parken auf der bebauten Straßenseite zwischen B3/C3, B3/B4 und B3/A3 ermöglicht.
    Im Abschnitt B3/B2 soll wegen der Fahrradstraße auf der Parkseite geparkt werden und nicht auf der bebauten Seite.
  2. Den Bewohner*innen werden Dauerstellplätze in den umliegenden Parkhäusern D5, D3, C2 und C1 angeboten.
  3. Die Stellplätze für Kurzzeitparken in der Bewohnerparkzone 1.1 (Quadrate A bis D) werden reduziert, um die in V407/2024 angeführten 18 wegfallenden Pkw-Stellplätze am Schillerplatz zu kompensieren. Besucher*innen werden mit dem neuen Parkleitsystem in die Parkhäuser geleitet.

 

Begründung:

Der Schillerplatz als grüne Freifläche mit großem Kinderspielplatz hat eine hohe ökologische, klimatische und Freizeitfunktion für die westliche Oberstadt. Im Straßenraum abgestellte Fahrzeuge sind nicht nur ein Unfallrisiko für Fußgänger*innen und Radfahrende, sondern auch Hitzequellen im Hochsommer. In nahezu allen Stadtteilversammlungen für Kinder und Jugendliche, so auch in der Stadtteilversammlung Innenstadt/Jungbusch am 03.07.2024, betonen Kinder immer wieder die Problematik der vielen Pkw in der Innenstadt. Der Schillerplatz sollte zu den Straßen hin daher von parkenden Pkw freigehalten werden.

Nicht nachvollziehbar ist die Aussage in V407/2024, dass den Anwohnern der Innenstadt in den umliegenden Parkhäusern keine Stellplätze zur Verfügung gestellt werden können, obwohl diese bestenfalls an den Adventswochenenden voll ausgelastet sind. Weiterhin ist nicht akzeptabel, dass entgegen der ursprünglichen Planung das beidseitige Parken an drei Seiten des Schillerplatzes hergestellt wird, obwohl eine „detaillierte Befragung der Bewohnerinnen und Bewohner des Platzes“ (S. 3 in V407/2024) noch gar nicht stattgefunden hat und die tatsächlichen Bedarfe nicht bekannt sind.

Die Reduzierung des Kurzzeitparkens in der westlichen Oberstadt können durch die umliegenden Parkhäuser aufgefangen werden. Ebenso muss den Bewohner*innen ein Dauerstellplatz in den zahlreichen umliegenden Parkhäusern ermöglicht werden.