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	<title>Klimaliste</title>
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	<description>Die Linke &#124; Tierschutzpartei &#124; Klimaliste</description>
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	<item>
		<title>Keine Reduzierung Ausbau Fahrradverkehr im Wirtschaftsplan Stadtraumservice</title>
		<link>https://fraktion-ltk.de/wirtschaftsplan-stadtraumservice/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Stephan Bordt]]></dc:creator>
		<pubDate>Wed, 25 Mar 2026 14:09:38 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Anträge]]></category>
		<category><![CDATA[Klimaliste]]></category>
		<category><![CDATA[Fahrrad]]></category>
		<category><![CDATA[Finanzen]]></category>
		<category><![CDATA[Klima]]></category>
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					<description><![CDATA[Änderungsantrag zur Vorlage V532/2025 Eigenbetrieb Stadtraumservice &#8211; Wirtschaftsplan 2026 und Finanzplanung 2027-2029: Der Betriebsausschuss Technische Betriebe möge empfehlen und der[...]]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<h4>Änderungsantrag zur Vorlage <a href="https://buergerinfo.mannheim.de/buergerinfo/vo0050.asp?__kvonr=235402">V532/2025</a> Eigenbetrieb Stadtraumservice &#8211; Wirtschaftsplan 2026 und Finanzplanung 2027-2029:</h4>
<p>Der Betriebsausschuss Technische Betriebe möge empfehlen und der Gemeinderat beschließen, den Wirtschaftsplan 2026 und die Finanzplanung 2027-2029 des Eigenbetriebs Stadtraumservice wie folgt zu ändern:</p>
<p><strong>1. Erhalt des Radverkehrsbudgets</strong><br />
Das Budget im Bereich „Radverkehr, Radwege (I67-RADWEGE)&#8220; wird für das Haushaltsjahr 2026 sowie für die Finanzplanungsjahre 2027–2029 mindestens auf dem Niveau des Wirtschaftsplans 2025 festgeschrieben, d.h. auf jährlich mindestens 4 Millionen Euro.</p>
<p><strong>2. Gegenfinanzierung</strong><br />
Die zusätzlich benötigten Mittel werden durch eine entsprechende Reduzierung des Budgets im Bereich „Straßen, Wege, Plätze und Verkehrsleitanlage (I67-SWPV)&#8220; gegenfinanziert. Die Kürzung erfolgt vorrangig zulasten des Handlungsprogramms Straßensanierung, dessen Volumina in den Jahren 2026–2029 entsprechend anzupassen sind.</p>
<p><strong>3. Projektliste</strong><br />
Mit den wiederhergestellten Mitteln ist die Umsetzung neuer Vorhaben gemäß Masterplan Mobilität Mannheim 2035+ oder anderer Radverkehrskonzepte sowie der folgenden Vorhaben des Rad- und Fußverkehrs zu prüfen, die im Wirtschaftsplan 2025 noch enthalten waren:<br />
• Radweglückenschluss Luisenring<br />
• Ausbau Neckartalradweg Seckenheim<br />
• Gestaltung von Fahrradstraßen<br />
• Radwegeverbindung Mannheimer Straße (inkl. Unterführung/Gleisunterquerung)<br />
• Umsetzung Schulwegeprogramm</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>Begründung:</p>
<p><strong>Erhebliche Abweichung vom Vorjahresplan</strong><br />
Der Vergleich der Planzahlen zeigt, dass das Budget im Bereich Radwege für die Jahre 2026 bis 2028 gegenüber der Vorjahresplanung um rund 62 Prozent zurückgeht. Vorhaben, die der Gemeinderat im Wirtschaftsplan 2025 (V540/2024) beschlossen hatte, können nach Aussage des Plans selbst im Jahr 2026 nicht neu begonnen werden. Der vorliegende Antrag zielt darauf ab, die bereits beschlossene Projektliste verbindlich abzusichern.</p>
<p><strong>Plankontinuität und Verlässlichkeit</strong><br />
Mehrere Projekte, die im Wirtschaftsplan 2025 ausdrücklich beschlossen wurden – darunter die Radwegeverbindung Mannheimer Straße mit Gleisunterquerung, der Radweglückenschluss am Luisenring sowie die Gestaltung von Fahrradstraßen –, tauchen im aktuellen Plan nicht mehr auf. Weitere Vorhaben wie der Ausbau Radschnellwege (MA-HD, MA-WHM, MASCHW) sind zwar noch aufgeführt, ohne ausreichendes Budget jedoch nicht gesichert umsetzbar.</p>
<p><strong>Gegenfinanzierung aus dem Handlungsprogramm Straßensanierung</strong><br />
Das Handlungsprogramm Straßensanierung ist im Wirtschaftsplan 2026 gegenüber dem Vorjahr deutlich aufgestockt und soll in den Jahren 2026 bis 2028 rund 23 Millionen Euro bzw. bis 2029 insgesamt rund 37 Millionen Euro umfassen, also fast eine Verfünffachung der ursprünglichen Mittel. Eine moderate Umschichtung eines Teilbetrags zugunsten des Radverkehrs gefährdet die Kernaufgaben der Straßenerhaltung nicht. Die beantragte Anpassung beläuft sich auf rund 2 Millionen Euro jährlich – ein überschaubarer Anteil des Gesamtvolumens.</p>
<p><strong>Übereinstimmung mit dem Masterplan Mobilität 2035+</strong><br />
Der Gemeinderat hat mit dem Masterplan Mobilität 2035+ einen übergreifenden Rahmen gesetzt, der auch die Verbesserung des Radwegenetzes als Bestandteil einer leistungsfähigen Gesamtmobilität vorsieht. Der vorliegende Antrag dient dazu, die im Wirtschaftsplan 2025 konkretisierten Maßnahmen dieses Rahmens auch im Jahr 2026 umzusetzen und damit die Beschlusslage des Gemeinderats einzuhalten.</p>
]]></content:encoded>
					
		
		
			</item>
		<item>
		<title>Armutsrisiko Gebäudemodernisierungsgesetz – Gegenmaßnahmen in Mannheim?</title>
		<link>https://fraktion-ltk.de/gebaeudemodernisierungsgesetz/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Stephan Bordt]]></dc:creator>
		<pubDate>Thu, 05 Mar 2026 13:07:01 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Anträge]]></category>
		<category><![CDATA[Klimaliste]]></category>
		<category><![CDATA[Energie]]></category>
		<category><![CDATA[Finanzen]]></category>
		<category><![CDATA[Klima]]></category>
		<category><![CDATA[Sozial]]></category>
		<category><![CDATA[Umwelt]]></category>
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					<description><![CDATA[Der Gemeinderat möge beschließen: Die Verwaltung wird beauftragt, dem Ausschuss für Umwelt und Technik zeitnah einen Bericht zur Diskussion vorzulegen,[...]]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p>Der Gemeinderat möge beschließen:</p>
<p>Die Verwaltung wird beauftragt, dem Ausschuss für Umwelt und Technik zeitnah einen Bericht zur Diskussion vorzulegen, der die Auswirkungen des geplanten Gebäudemodernisierungsgesetzes (Eckpunktepapier der Bundesregierung) auf die Umstellung hin zu klimaneutraler Wärmeversorgung in Mannheim bis 2030 darstellt und Gegenmaßnahmen vorschlägt.</p>
<p>Der Bericht soll insbesondere folgende Fragen beantworten:</p>
<p>1. Wie bewertet die Verwaltung die Auswirkungen des Entfalls der 65-Prozent-Vorgabe für Erneuerbare Energien und die Öffnung für biogenes Gas auf die Umsetzung des Klimaschutzaktionsplans und der Kommunalen Wärmeplanung, die eine klimaneutrale Wärmeerzeugung ab 2030 vorsehen?<br />
2. Wie realistisch ist die Verfügbarkeit von biogenen Brennstoffen („Grüngasquote“/„Biotreppe“) und welche ökologischen und ökonomischen Risiken sind damit verbunden?<br />
3. Wie bewertet die Verwaltung das Risiko zu Fehlentscheidungen beim Heizungstausch mit Blick auf die künftigen Betriebskosten einer Gas- oder Ölheizung (insb. CO2-Steuer, Gasnetznutzungsentgelte, geopolitische Konflikte)?<br />
4. Welches Risiko erkennt die Verwaltung insbesondere für Mieter:innen, künftig von stark steigenden Wohnnebenkosten aus Gas-/Ölheizungen belastet zu werden?<br />
5. Wie bewertet die Verwaltung den Konflikt zur EU-Gebäuderichtlinie, die ab 2050 einen emissionsfreien und vollständig dekarbonisierten Gebäudebestand vorschreibt, wobei „am Standort“ keine klimaschädlichen Gase aus fossiler Verbrennung freigesetzt werden dürfen?<br />
6. Wie ist der Sachstand hinsichtlich neuer Regelungen im Energiewirtschaftsgesetz zur Stilllegung von Gasverteilnetzen in Verbindung mit der EU-Gasbinnenmarktrichtlinie, die bis August 2026 in nationales Recht umgesetzt werden muss?<br />
7. Welche konkreten Aufklärungsmaßnahmen (z.B. Kampagnen, Beratungsangebote) plant die Verwaltung, um Eigentümer:innen und Mieter:innen über die Risiken fossiler Heizsysteme zu informieren?<br />
8. Welche finanziellen Ressourcen stellt die Verwaltung der Klimaschutzagentur zur Verfügung, um dem absehbar deutlich steigenden Beratungsbedarf zu begegnen?</p>
<p>Begründung:</p>
<p>Mit Vorlage des Eckpunktepapiers der Bundesregierung zur Reform des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) in Form des Gebäudemodernisierungsgesetzes (GMG) kündigt sich eine grundlegende Abkehr in der Klimapolitik an. Diese Reform wird weitreichende Folgen für den Energiemarkt, Netzbetreiber:innen, Handwerk, doch vor allem für die Verbraucher:innen haben. Das geplante GMG gefährdet die Klimaziele der Stadt Mannheim und belastet Haushalte mit hohen Heizkosten. Denn im Kern sollen mit Inkrafttreten des GMG ab dem 1. Juli 2026 wieder fossile Gas- und Ölheizungen in Immobilien installiert werden können, was den Umstieg und Markthochlauf auf klimaneutrale Wärmelösungen unterläuft und zu sehr teuren Lock-In-Effekten führt. Fossile Abhängigkeiten mit entsprechenden Kostenrisiken werden zementiert.</p>
<p>In Deutschland verursacht der Gebäudesektor knapp 40 Prozent des gesamten CO2-Ausstoßes. Seit Jahren werden die europäischen Ziele zur Emissionsminderung verfehlt. Zuletzt folgte Ende Januar das Bundesverwaltungsgericht in einem Grundsatzurteil in allen Punkten einer Klage der Deutschen Umwelthilfe und verpflichtete die Bundesregierung mit Blick auf die Klimalücke im Gebäudesektor zu massivem Nachsteuern im Klimaschutzprogramm. Dieses Grundsatzurteil wird mit dem Eckpunktepapier der Bundesregierung offen missachtet. Ebenso sind Konflikte zur EU-Gebäuderichtlinie und der EU-Gasbinnenmarktrichtlinie absehbar, die bis Mitte des Jahres in nationales Recht umzusetzen sind.</p>
<p>Erdgas ist in Mannheim mit einem Anteil von 37 Prozent nach der Fernwärme der zweitgrößte Energieträger beim Heizen. Dazu kommen 8 Prozent Ölheizungen. Mieter:innen, sind den Entwicklungen wehrlos ausgesetzt, da die Vermieter:innen die Heizungsart festlegen können. Mit der Verabschiedung des GMG können sie statt einer im Betrieb kostengünstigen Wärmepumpe eine in der Anschaffung billigere Gasheizung oder Ölheizung einbauen, während die Mieter:innen alle Folgekosten zu tragen haben.</p>
<p>Für viele Haushalte stellen die Heizkosten bereits eine „zweite Miete“ dar. Bei einer 70-qm-Wohnung stiegen die Heizkosten mit Gas zwischen 2021 und 2025 um 60 Prozent und spätestens ab 2029 wird sich diese Entwicklung weiter verschärfen. Allein die Gasnetznutzungsentgelte könnten bis 2044 um den Faktor 16 steigen, prognostizieren Expert:innen von Agora Energiewende. Hinzu kommen die CO2-Steuer sowie starke Preisschwankungen durch geopolitische Konflikte und durch den verstärkten Rückgriff auf teures Fracking-LNG.</p>
<p>Mannheim muss mit Blick auf den Grundsatzbeschluss zur Klimaneutralität über den Klimaschutzaktionsplan und die Mehrheitsbeteiligung an der MVV wirksam gegensteuern, um seine Bürger:innen und das Klima zu schützen. Hierzu erwarten wir zeitnah Vorschläge der Verwaltung zur Diskussion im zuständigen Fachausschuss.</p>
]]></content:encoded>
					
		
		
			</item>
		<item>
		<title>Prüfung einer Planvariante „MMT5-Campus“ mit verbesserter Durchlüftung und Verkehrssicherheit</title>
		<link>https://fraktion-ltk.de/pruefung-planvariante-mmt5-campus/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Stephan Bordt]]></dc:creator>
		<pubDate>Wed, 25 Feb 2026 12:59:56 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Anträge]]></category>
		<category><![CDATA[Klimaliste]]></category>
		<category><![CDATA[Klima]]></category>
		<category><![CDATA[Stadtplanung]]></category>
		<category><![CDATA[Umwelt]]></category>
		<category><![CDATA[Verkehr]]></category>
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					<description><![CDATA[Der Ausschuss für Umwelt und Technik möge beschließen: 1. Sicherstellung der Ventilationswirkung über die im Gutachten bestätigte lokalklimatische Situation hinaus[...]]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p>Der Ausschuss für Umwelt und Technik möge beschließen:</p>
<p>1. Sicherstellung der Ventilationswirkung über die im Gutachten bestätigte lokalklimatische Situation hinaus durch Strömungsanalysen mit höhergelegenen Messungen (ca. 10 Meter über Bodenniveau) und gegebenenfalls Anpassung der zulässigen Gebäudekörper</p>
<p>2. Sicherstellung der Funktionalität des Radschnellweges Heidelberg-Mannheim mit möglichst kreuzungs- und barrierefreier Trassenführung und einer Vermeidung von neuen Gefahrensituationen durch kreuzende Kfz-Verkehre</p>
<p>Begründung:</p>
<p>Das <a href="https://buergerinfo.mannheim.de/buergerinfo/getfile.asp?id=8230808&amp;type=do">Plangebiet des Bebauungsplanes 32.45</a> „MMT5-Campus“ ist als Teil Frischluftschneise des Grünzugs Nordost wichtig für die Frischluftzufuhr und den klimatischen Ausgleich der Mannheimer Innenstadt. Das Klimagutachten zum Bebauungsplan, das zu einer Verbesserung anhand der geplanten größeren Gebäudeabstände geführt hat, was wir sehr begrüßen, enthält allerdings nur Messungen zur Belüftungsintensität in bodennahen Luftschichten (2 m ü. G.). Das ist sinnvoll für die Untersuchung des Kaltluftflusses in der lokalklimatischen Situation.</p>
<p>Für übergeordnete Strömungsanalysen, also zur Messung der allgemeinen Ventilationswirkung (Wind-Austausch), wären Messungen in höhergelegenen Luftschichten bei ca. 10 m Höhe erforderlich. Die Ergebnisse dieser Strömungsanalysen könnten eine veränderte, eventuell auch reduzierte Anordnung der Baukörper notwendig machen, was dann in den Bebauungsplan einfließen müsste.</p>
<p>Problematisch ist auch die Lage der vorgesehenen Parkgarage mit 300 Stellplätzen auf der südlichen Seite der Straße Im Pfeifferswörth. Die einzige Erschließung dieser Straße erfolgt über eine Verbindungsstraße zur nördlich gelegenen Feudenheimer Straße. Das bedeutet, dass der gesamte Quell- und Zielverkehr der Parkgarage für täglich mehrere hundert Kraftfahrzeuge den geplanten Radschnellweg Heidelberg-Mannheim auf der Straße Im Pfeifferswörth queren muss. Dabei wird für diesen Radschnellweg als einem der wichtigsten Infrastrukturprojekte in der Region Rhein-Neckar aufgrund der Pendlerbewegungen mit einem hohen Nutzungsgrad bei verhältnismäßig hohen Geschwindigkeiten gerechnet. Ein Konflikt zwischen den Verkehrsteilnehmern und ein Gefahrenschwerpunkt ist mit der bestehenden Planung unausweichlich.</p>
<p>Deshalb bedarf es dringend einer Anpassung an die Anforderungen des vom Land Baden-Württemberg geförderten Radschnellwegs. Ohne diese Anpassung steht auch die Genehmigungsfähigkeit des Radschnellweges und/oder des Bebauungsplans in Frage. So weist das Verkehrsministerium Baden-Württemberg in seinen verbindlichen Qualitätsstandards für Radschnellverbindungen darauf hin, dass die Beeinträchtigung durch Knotenpunkte mit Kfz-Verkehr zu vermeiden sind und die Trennung des Radverkehrs von anderen regelmäßig zu erwartenden Verkehrsarten als Regel gelten muss.</p>
]]></content:encoded>
					
		
		
			</item>
		<item>
		<title>Berücksichtigung der Barrierefreiheit bei Straßensanierungen</title>
		<link>https://fraktion-ltk.de/barrierefreiheit-bei-strassensanierungen/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Stephan Bordt]]></dc:creator>
		<pubDate>Fri, 30 Jan 2026 11:21:51 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Anfragen]]></category>
		<category><![CDATA[Klimaliste]]></category>
		<category><![CDATA[Inklusion]]></category>
		<category><![CDATA[Senioren]]></category>
		<category><![CDATA[Stadtplanung]]></category>
		<category><![CDATA[Verkehr]]></category>
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					<description><![CDATA[Die Verwaltung möge berichten: Nach welchen Kriterien und Standards berücksichtigt die Stadtverwaltung generell die Anforderungen der Barrierefreiheit für Fußgänger:innen und[...]]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p>Die Verwaltung möge berichten:</p>
<ol>
<li>Nach welchen Kriterien und Standards berücksichtigt die Stadtverwaltung generell die Anforderungen der Barrierefreiheit für Fußgänger:innen und mobilitätseingeschränkte Personen bei der Planung und Durchführung von Straßensanierungen?</li>
<li>Ist die barrierefreie Gestaltung von Querungsstellen mit abgesenkten Bordsteinen standardmäßiger Bestandteil von Sanierungsmaßnahmen oder erfolgt dies nur auf gesonderten Antrag bzw. nach Einzelfallprüfung?</li>
<li>Welche technischen und organisatorischen Vorkehrungen trifft die Verwaltung, um zu verhindern, dass durch Sanierungsmaßnahmen neue Barrieren entstehen, wie beispielsweise Rinnen zwischen Fahrbahnrand und Bordstein, die zur Stolperfalle für Rollatornutzer:innen werden?</li>
<li>Wie stellt die Stadtverwaltung sicher, dass die Belange von Fußgänger:innen, Radfahrer:innen und ÖPNV-Nutzer:innen bei Straßensanierungen gleichberechtigt neben den Anforderungen des Kfz-Verkehrs berücksichtigt werden?</li>
<li>Gibt es verbindliche Vorgaben oder Leitlinien, die vorschreiben, dass bei Straßensanierungen die Barrierefreiheit herzustellen bzw. zu verbessern ist? Falls ja, welche? Falls nein, ist die Erstellung solcher Vorgaben geplant?</li>
<li>Wie werden Mitarbeiter:innen der zuständigen Fachbereiche hinsichtlich der Anforderungen an barrierefreie Verkehrsinfrastruktur geschult und sensibilisiert?</li>
</ol>
<p>Begründung:</p>
<p>Straßensanierungen bieten eine wichtige Gelegenheit, die Verkehrsinfrastruktur nicht nur instand zu setzen, sondern gleichzeitig im Sinne einer inklusiven Stadtentwicklung zu verbessern. Insbesondere die Barrierefreiheit sollte dabei selbstverständlich sein.</p>
<p><strong>Gleichberechtigte Mobilität für alle</strong></p>
<p>Während der Kfz-Verkehr an jeder Kreuzung barrierefrei abgewickelt wird, stellen nicht abgesenkte Bordsteine für Rollstuhlfahrer:innen, Rollatornutzer:innen, Personen mit Kinderwagen sowie ältere Menschen erhebliche Hindernisse dar. Diese strukturelle Ungleichbehandlung widerspricht dem Prinzip der Gleichberechtigung aller Verkehrsarten.</p>
<p><strong>Vermeidung neuer Barrieren</strong></p>
<p>Bei Sanierungen mittels Dünnschichtkaltasphalt können Rinnen zwischen Fahrbahnrand und Bordstein entstehen, die zu gefährlichen Stolperfallen werden. Auch das Überwinden hoher Bordsteine ist für viele Menschen, insbesondere beim Transport von Einkäufen, eine kaum zu bewältigende Herausforderung und schränkt die selbstständige Teilhabe am öffentlichen Leben ein.</p>
<p><strong>Wirtschaftlichkeit</strong></p>
<p>Die nachträgliche Herstellung von Barrierefreiheit ist deutlich aufwendiger und kostenintensiver als die direkte Berücksichtigung bei ohnehin anstehenden Baumaßnahmen. Zahlreiche Gemeinden setzen barrierefreie Querungsstellen mit abgesenkten Bordsteinen bei Straßensanierungen bereits selbstverständlich von Amts wegen um.</p>
<p>Die Anfrage zielt darauf ab, Klarheit darüber zu erhalten, welchen Stellenwert die Barrierefreiheit in der kommunalen Verkehrsplanung hat und wie die Stadtverwaltung ihre Standards in diesem Bereich verbessern will.</p>
]]></content:encoded>
					
		
		
			</item>
		<item>
		<title>Zukunft des Herzogenriedparks</title>
		<link>https://fraktion-ltk.de/zukunft-herzogenriedpark/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Stephan Bordt]]></dc:creator>
		<pubDate>Tue, 20 Jan 2026 11:38:16 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Anträge]]></category>
		<category><![CDATA[Klimaliste]]></category>
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					<description><![CDATA[Der Gemeinderat möge beschließen: Die Verwaltung berichtet im zuständigen Ausschuss über die Zukunft des Herzogenriedparks, insbesondere zur Frage einer dauerhaften[...]]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p>Der Gemeinderat möge beschließen:</p>
<ol>
<li>Die Verwaltung berichtet im zuständigen Ausschuss über die Zukunft des Herzogenriedparks, insbesondere zur Frage einer dauerhaften Öffnung ohne Eintrittsentgelt.</li>
<li>Der Bericht beantwortet folgende Fragestellungen:</li>
</ol>
<ul>
<ul>
<li>a) Wurde eine Öffnung des Herzogenriedparks bereits in Betracht gezogen?</li>
<li>b) Welche Vor- und Nachteile ergeben sich aus einer Öffnung für die Stadtgesellschaft?</li>
<li>c) Welche Einsparungen würden sich aus einer Öffnung ergeben (Personal, Infrastruktur für Eintrittskontrolle, Verwaltungsaufwand)?</li>
<li>d) Wie entwickelten sich Besucherzahlen und Einnahmen in den vergangenen fünf Jahren?</li>
<li>e) Welches Einsparpotenzial böte eine schrittweise Beendigung der Tierhaltung im Park?</li>
<li>f) Welche alternativen Finanzierungsmodelle wären bei kostenfreiem Zugang denkbar?</li>
<li>g) Welche Erfahrungen gibt es in vergleichbaren Städten?</li>
</ul>
</li>
</ul>
<p>&nbsp;</p>
<p>Begründung:</p>
<p>Der Herzogenriedpark ist einer der wichtigsten Grünräume Mannheims. Bürgerinnen und Bürger thematisieren regelmäßig, dass Mannheim zu wenig frei zugängliche Grünflächen bietet. Kostenpflichtige Parkanlagen sind in deutschen Städten die Ausnahme. Die meisten Großstädte bieten ihre Stadtparks kostenfrei an.</p>
<p>Öffentliche Parks bieten zentrale gesellschaftliche Vorteile: Sie ermöglichen soziale Gerechtigkeit durch kostenlosen Zugang für alle Einkommensgruppen, fördern Gesundheit und Bewegung, stärken den Zusammenhalt durch Begegnungsräume und bieten ökologische Funktionen für die gesamte Stadt.</p>
<p>Eine Öffnung wäre zudem eine Einsparmöglichkeit: Wegfall der Kosten für Eintrittskontrolle, Personalabbau und vereinfachte Betriebsstrukturen würden die städtischen Finanzen entlasten. Zusätzliches Einsparpotenzial böte eine Neuausrichtung bei der Tierhaltung. Die Tiergehege im Park erfüllen kaum pädagogische Funktionen und entsprechen eher klassischer Zoohaltung. Eine artgerechte Tierhaltung verursacht hohe laufende Kosten, während die Haltungsbedingungen für die Tiere nicht optimal sind. Die aktuelle Haushaltskonsolidierung erhöht den Druck auf städtische Tochtergesellschaften – die Stadtpark Mannheim gGmbH geriet bereits in die Diskussion, als die Stadt einen vereinbarten Verlustausgleich aus 2023 (BUGA) nicht zahlen konnte.</p>
<p>Eine fundierte Diskussion im Ausschuss ist notwendig, um alle Aspekte transparent zu machen und eine informierte Entscheidung über die Zukunft dieses wichtigen Stadtparks zu ermöglichen.</p>
]]></content:encoded>
					
		
		
			</item>
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