Keine Reduzierung Ausbau Fahrradverkehr im Wirtschaftsplan Stadtraumservice

Änderungsantrag zur Vorlage V532/2025 Eigenbetrieb Stadtraumservice – Wirtschaftsplan 2026 und Finanzplanung 2027-2029:

Der Betriebsausschuss Technische Betriebe möge empfehlen und der Gemeinderat beschließen, den Wirtschaftsplan 2026 und die Finanzplanung 2027-2029 des Eigenbetriebs Stadtraumservice wie folgt zu ändern:

1. Erhalt des Radverkehrsbudgets
Das Budget im Bereich „Radverkehr, Radwege (I67-RADWEGE)“ wird für das Haushaltsjahr 2026 sowie für die Finanzplanungsjahre 2027–2029 mindestens auf dem Niveau des Wirtschaftsplans 2025 festgeschrieben, d.h. auf jährlich mindestens 4 Millionen Euro.

2. Gegenfinanzierung
Die zusätzlich benötigten Mittel werden durch eine entsprechende Reduzierung des Budgets im Bereich „Straßen, Wege, Plätze und Verkehrsleitanlage (I67-SWPV)“ gegenfinanziert. Die Kürzung erfolgt vorrangig zulasten des Handlungsprogramms Straßensanierung, dessen Volumina in den Jahren 2026–2029 entsprechend anzupassen sind.

3. Projektliste
Mit den wiederhergestellten Mitteln ist die Umsetzung neuer Vorhaben gemäß Masterplan Mobilität Mannheim 2035+ oder anderer Radverkehrskonzepte sowie der folgenden Vorhaben des Rad- und Fußverkehrs zu prüfen, die im Wirtschaftsplan 2025 noch enthalten waren:
• Radweglückenschluss Luisenring
• Ausbau Neckartalradweg Seckenheim
• Gestaltung von Fahrradstraßen
• Radwegeverbindung Mannheimer Straße (inkl. Unterführung/Gleisunterquerung)
• Umsetzung Schulwegeprogramm

 

Begründung:

Erhebliche Abweichung vom Vorjahresplan
Der Vergleich der Planzahlen zeigt, dass das Budget im Bereich Radwege für die Jahre 2026 bis 2028 gegenüber der Vorjahresplanung um rund 62 Prozent zurückgeht. Vorhaben, die der Gemeinderat im Wirtschaftsplan 2025 (V540/2024) beschlossen hatte, können nach Aussage des Plans selbst im Jahr 2026 nicht neu begonnen werden. Der vorliegende Antrag zielt darauf ab, die bereits beschlossene Projektliste verbindlich abzusichern.

Plankontinuität und Verlässlichkeit
Mehrere Projekte, die im Wirtschaftsplan 2025 ausdrücklich beschlossen wurden – darunter die Radwegeverbindung Mannheimer Straße mit Gleisunterquerung, der Radweglückenschluss am Luisenring sowie die Gestaltung von Fahrradstraßen –, tauchen im aktuellen Plan nicht mehr auf. Weitere Vorhaben wie der Ausbau Radschnellwege (MA-HD, MA-WHM, MASCHW) sind zwar noch aufgeführt, ohne ausreichendes Budget jedoch nicht gesichert umsetzbar.

Gegenfinanzierung aus dem Handlungsprogramm Straßensanierung
Das Handlungsprogramm Straßensanierung ist im Wirtschaftsplan 2026 gegenüber dem Vorjahr deutlich aufgestockt und soll in den Jahren 2026 bis 2028 rund 23 Millionen Euro bzw. bis 2029 insgesamt rund 37 Millionen Euro umfassen, also fast eine Verfünffachung der ursprünglichen Mittel. Eine moderate Umschichtung eines Teilbetrags zugunsten des Radverkehrs gefährdet die Kernaufgaben der Straßenerhaltung nicht. Die beantragte Anpassung beläuft sich auf rund 2 Millionen Euro jährlich – ein überschaubarer Anteil des Gesamtvolumens.

Übereinstimmung mit dem Masterplan Mobilität 2035+
Der Gemeinderat hat mit dem Masterplan Mobilität 2035+ einen übergreifenden Rahmen gesetzt, der auch die Verbesserung des Radwegenetzes als Bestandteil einer leistungsfähigen Gesamtmobilität vorsieht. Der vorliegende Antrag dient dazu, die im Wirtschaftsplan 2025 konkretisierten Maßnahmen dieses Rahmens auch im Jahr 2026 umzusetzen und damit die Beschlusslage des Gemeinderats einzuhalten.