Verkehrsentlastung in der Rush Hour: Weniger Fahrzeuge durch Extraspuren für Fahrgemeinschaften

Der Gemeinderat möge beschließen: Die Verwaltung prüft die Einführung von Fahrspuren auf großen Ein- und Ausfallstraßen für Fahrgemeinschaften, dauerhaft oder in den Hauptverkehrszeiten abgetrennt von Spuren für Alleinfahrer*innen, wobei die Spuren für die Fahrgemeinschaften durch Verkehrsregelungen bevorzugt werden.

 

Begründung:

Wenn sich mehrere Fahrzeugnutzer, zum Beispiel Pendler, ein Fahrzeug teilen, befahren bei gleicher Personenzahl weniger Fahrzeuge die Straßen. Diese Verringerung kann für Stauschwerpunkte wie die wichtigsten Pendlerstrecken nach bzw. von Mannheim und über den Rhein von großer Bedeutung sein. Ein wichtiger Anreiz für die Bildung von Fahrgemeinschaften ist die Bevorzugung auf Extraspuren, die durch Verkehrsmaßnahmen wie zum Beispiel günstigere Ampelschaltungen, aber auch schlicht durch geringeres Verkehrsaufkommen für kürzere Fahrzeiten sorgen als auf Spuren mit Alleinfahrern.

Extraspuren für Fahrgemeinschaften sind in den USA unter der Bezeichnung High-occupancy vehicle lane (HOV) in einigen Ballungsräumen, beispielsweise in Washington und Los Angeles, seit vielen Jahren erprobte Praxis. Seit einigen Jahren gibt es vergleichbare Maßnahmen in mehreren europäischen Ländern, zum Beispiel in den Niederlanden, Großbritannien, Spanien, Polen und Österreich. In Linz ist auf einer stark befahrenen Straße eine Busspur für Fahrzeuge mit mindestens drei Insassen freigegeben. Die selbe Methode wendet seit Juli diesen Jahres die Stadt Düsseldorf versuchsweise auf zwei Straßen an.

Regelungen für den motorisierten Individualverkehr sollten allerdings nicht auf Kosten des öffentlichen Nahverkehrs oder nichtmotorisierter Verkehre gehen. Für die Extraspuren kommen ausschließlich bestehende Fahrbahnen des motorisierten Individualverkehrs in Betracht. Die Fahrgemeinschaften sollten für einen spürbaren positiven Effekt aus mindestens drei Insassen bestehen.