Der Gemeinderat möge beschließen:
- Die Stadt Mannheim fordert die Offenlage und Erläuterung der Bewertungsergebnisse des aktuellen Gutachtens zur Landesmietpreisbegrenzungsverordnung durch das vom Land beauftragte Institut FuB GmbH.
- Die Stadt Mannheim setzt sich beim Land dafür ein, ein alternatives Gutachten zur Situation des Wohnungsmarktes in Mannheim zu erstellen, und stellt dabei explizit auch kommunale Daten bereit.
- Der Oberbürgermeister möge sich wie auch sein Oberbürgermeisterkollege Uli Burchardt (Konstanz) bei der Landesregierung dafür einsetzen, dass das Land einen angespannten Wohnungsmarkt in Mannheim anerkennt und dass die Stadt Mannheim weiterhin in der Gebietskulisse der Mietpreisbremse enthalten bleibt. Weiterhin setzt sich der Oberbürgermeister für eine Änderung der baden-württembergischen Rechtsverordnung ein, sodass nur noch drei statt vier erfüllten von fünf Kriterien dazu führen sollen, dass in einer Kommune ein angespannter Wohnungsmarkt erklärt werden kann.
Begründung:
Zum 01.01.2026 soll die Mietpreisbremse in Mannheim entfallen. Dann darf die Miethöhe bei Neuvermietungen wieder bis zu 20 Prozent statt nur bis zu 10 Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen. Das verschärft den Mangel an bezahlbarem Wohnraum, der den finanziellen Möglichkeiten von Haushalten mit kleinen und mittleren Einkommen entspricht, noch einmal deutlich. Betroffen sind besonders Familien, Studierende, umzugswillige Senior*innen und Menschen, die für eine Beschäftigung – Fachkräfte – nach Mannheim ziehen wollen. Damit wird auch der Wirtschaftsstandort Mannheim beschädigt, wenn Mieten weiter steigen und Menschen sich keine Wohnung hier leisten können. Hinzu kommt, dass sowohl die Zweckentfremdungssatzung als auch die Absenkung der Kappungsgrenze bei laufenden Mietverträgen gefährdet sind, wenn in Mannheim kein angespannter Wohnungsmarkt mehr anerkannt wird.
Angesichts der weiterhin steigenden Mietpreise in Mannheim – der aktuelle Mietspiegel sieht eine Steigerung von 8,4 % auf eine durchschnittliche Kaltmiete von 9,19 € vor, die durchschnittliche Angebotsmiete liegt bei 11,37 € (2023) – ist das Ergebnis des aktuellen Gutachtens zur Landesmietpreisbegrenzungsverordnung des Landes Baden-Württemberg aus Mannheimer Sicht nicht nachvollziehbar. Aus diesem Grund muss die Stadt die detaillierten Bewertungsergebnisse des aktuellen Gutachtens einfordern, um hier Transparenz zu schaffen und mögliche Unschärfen festzustellen. Die Ergebnisse für Mannheim sind nicht öffentlich für Gemeinderat und Bevölkerung einsehbar, was die Entscheidung intransparent macht.
Weiterhin sollte die Stadt beim Land Baden-Württemberg ein alternatives Gutachten einfordern, wofür auch die detaillierten kommunalen Daten zum Wohnungsmarkt genutzt werden sollten. Ein Zweitgutachten könnte zu einer anderen Bewertung kommen als das vom Land beauftragte Gutachten.
Letztendlich muss es im Interesse von Gemeinderat und Oberbürgermeister sein, dass alle erdenklichen Maßnahmen genutzt werden, um das Wohnen in Mannheim bezahlbar zu machen. Daher erwarten wir, dass sich der Oberbürgermeister – wie sein Oberbürger-meisterkollege Uli Burchardt (CDU) aus Konstanz – auch auf Landesebene dafür stark macht, dass das Land in Mannheim weiterhin einen angespannten Wohnungsmarkt anerkennt und das Land Maßnahmen ergreift, damit Mannheim weiterhin in der Gebietskulisse der Mietpreisbremse enthalten bleibt.
